Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 308 |
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| 01 | Gegenstände der Willkühr außer uns geben durch welchen alles Recht | ||||||
| 02 | an empirischen Gegenständen möglich ist. | ||||||
| 03 | § | ||||||
| 04 | Es giebt ein Mein und Dein an Dingen außer uns. | ||||||
| 05 | Denn sonst wenn wir uns an den physischen Besitz binden und | ||||||
| 06 | den Besitz überhaupt nicht weiter gelten lassen würden als wir Innhaber | ||||||
| 07 | sind so würde sich die Freyheit selbst des Gebrauchs der Objecte berauben | ||||||
| 08 | würde sich die Freyheit aller Gegenstände der Willkühr berauben oder | ||||||
| 09 | sich selbst von Dingen außer sich abhängig machen. | ||||||
| 10 | § | ||||||
| 11 | Die Apprehension ist Subsumirung unter den intellectuellen |
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| 12 | Begrif des Besitzes |
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| 13 | Der empirische Besitz enthält nicht den ersten Grund des Mein und | ||||||
| 14 | Dein denn dieser besteht eben darin daß ich eine Vorstellung des Object | ||||||
| 15 | auch unabhängig vom physischen Besitz desselben es doch in seiner Gewalt | ||||||
| 16 | habe. Also muß ein intellectueller Besitz für sich selbst durch bloße Begriffe | ||||||
| 17 | des Verhältnisses der freyen Willkühr zu Objecten möglich seyn | ||||||
| 18 | unter welchen doch das empirisch gegebene Object subsumirt werden | ||||||
| 19 | kann d. i. das Mein und Dein überhaupt wird durch einen reinen Verstandesbegrif | ||||||
| 20 | a priori durch Categorien des Mein und Dein bestimt seyn | ||||||
| 21 | und nicht der Begrif von Mein und Dein von der Erfahrung abhängen. | ||||||
| 22 | § | ||||||
| 23 | Das empirische Mein und Dein gründet sich auf die Subsumtion der Apprehension |
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| 24 | (des Object) unter die Idee der vereinigten Willkühr in Ansehung |
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| 25 | der äußeren Objecte überhaupt. |
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| 26 | Denn durch einen eigenmächtigen actus der Willkühr würde ich | ||||||
| 27 | andern eine Verbindlichkeit die nicht auf ihrer eigenen Willkühr beruht | ||||||
| 28 | auferlegen welches der Freyheit nach allgemeinen Gesetzen Abbruch thun | ||||||
| 29 | würde. Also muß in Ansehung des Mein und Dein Willkühr anderer | ||||||
| 30 | a priori zusammen stimmen welches nur dadurch möglich ist daß Anderer | ||||||
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