Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 309 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
Verknüpfungen:
|
|
||||
| 01 | Willkühr mit der Meinigen in einem Willen vereinigt ist d. i. durch die | ||||||
| 02 | Idee der vereinigten Willkühr. | ||||||
| 03 | § | ||||||
| 04 | Das Princip der Erweiterung des Meinen über das Angebohrne zu | ||||||
| 05 | Gegenständen außer mir mithin der synthetischen Sätze desselben a priori | ||||||
| 06 | ist der Grundsatz der Möglichkeit des äußern Rechts in Ansehung der | ||||||
| 07 | Gegenstände in Raum und Zeit. | ||||||
| 08 | Zweite Seite |
||||||
| 09 | Im intellectuellen Mein und Dein ist der Besitz nicht von der Zueignung |
||||||
| 10 | unterschieden nicht Inhabung vom Besitz des Rechts |
||||||
| 11 | Unsere Freyheit wird lädirt obzwar nicht unmittelbar durch fremden | ||||||
| 12 | Gebrauch einer Sache außer uns, doch durch die maxime durch welche | ||||||
| 13 | ohne Innhabung keine Sache zu seinem eigenthümlichen Gebrauch bestimmen | ||||||
| 14 | zu dürfen. | ||||||
| 15 | Der intellectuelle Besitz ist die ungehinderte Verknüpfung des Gebrauchs | ||||||
| 16 | eines Objects mit der Willkühr (als einem Begehrungsvermögen | ||||||
| 17 | in Ansehung dessen was in unserer Gewalt ist) durch lauter Verstandesbegriffe. | ||||||
| 18 | Dieser als hinreichendes princip alles Rechts das den empirischen | ||||||
| 19 | Besitz zur Bedingung hat ist der Grund der Möglichkeit und Bestimmung | ||||||
| 20 | des Mein und Dein. - Wenn also dem Begriffe der Bemächtigung | ||||||
| 21 | eines Gegenstandes ohne einen Wiederspruch der Willkühr | ||||||
| 22 | mit sich selbst ein Object untergeordnet worden so ist es Mein oder Dein. | ||||||
| 23 | Diese Verknüpfung ohne Wiederspruch ist nur in der Idee einer Gemeinschaftlichen | ||||||
| 24 | Willkühr in welcher der empirische Besitz verwilligt oder | ||||||
| 25 | constituirt worden möglich. | ||||||
| 26 | Das Recht ist ein reiner intellectueller Begrif | ||||||
| 27 | Analogie des synthetischen Freyheitsgesetzes a priori |
||||||
| 28 | mit dem wieder den Idealism |
||||||
| 29 | Denn nehmet an es gebe keinen blosrechtlichen Besitz der Objecte | ||||||
| 30 | der Willkühr außer mir d. i. es sey recht jedermann im Gebrauch äußerer | ||||||
| 31 | Objecte in deren physischem Besitz er nicht ist am Gebrauch derselben zu | ||||||
| 32 | hindern so würde alles Brauchbare außer uns durch das Princip der | ||||||
| 33 | Freyheit nach allgemeinen Gesetzen für jedermann unbrauchbar gemacht | ||||||
| [ Seite 308 ] [ Seite 310 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||