Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 296 |
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| 01 | Synthetischer Grundsatz der Willkühr eines jeden daß durch | ||||||
| 02 | dieselbe einer den andern dahin einschränke daß nicht der Gebrauch des | ||||||
| 03 | Brauchbaren dadurch nach allgemeinen Gesetzen aufgehoben werde. | ||||||
| 04 | Wie ist eine sich über den Selbstbesitz erweiternde Willkühr (da | ||||||
| 05 | doch der Freyheit unmittelbar keine Eintrag geschieht e. g. im Besitz | ||||||
| 06 | einer Sache mit Ausschließung anderer oder eines andern Versprechens | ||||||
| 07 | als Besitz der Willkühr anderer) möglich? | ||||||
| 08 | Wenn wir Zeit und Raum weglassen, so bleibt noch ein Verhältnis | ||||||
| 09 | der Willkühr zu einander (unmittelbar oder vermittelst der Sachen) | ||||||
| 10 | nach Gesetzen der Freyheit übrig; denn dadurch kann zuerst ein Verhältnis | ||||||
| 11 | der Willkühr eines jeden zur Willkühr anderer gedacht werden | ||||||
| 12 | dieses Verhältnis aber kan nicht erkannt werden ohne unter Voraussetzung | ||||||
| 13 | einer Anschauung worin es physisch gegeben werden kan d. i. in | ||||||
| 14 | Raum u. Zeit. Also Kräfte nach Gesetzen der Freyheit äußerlich unter | ||||||
| 15 | und gegeneinander ausgeübt. - Betrachte ich diese Handlung blos nach | ||||||
| 16 | Gesetzen der Freyheit so kan kein andrer als analytischer Wiederstreit | ||||||
| 17 | (der Afficirung der Personen) statt finden. Im Raum aber oder der Zeit | ||||||
| 18 | allein keine Afficirung der Freyheit. In beyden zusammen | ||||||
| 19 | Zweite Seite |
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| 20 | Freyheit u. Willkühr (die letztere in Raum und Zeit) giebt zuerst Principien | ||||||
| 21 | a priori der Erweiterung der Willkühr über die Willkühr anderer | ||||||
| 22 | in Ansehung des Gebrauchs brauchbarer Dinge denn da kann nach den | ||||||
| 23 | Bedingungen von Raum u. Zeit allererst ein Wiederstreit entspringen. | ||||||
| 24 | Es ist kein solches Verhältnis der Willkühr zur Willkühr anderer dadurch | ||||||
| 25 | sie wenn alles nach bloßen Gesetzen der Freyheit sich bestimmte | ||||||
| 26 | einander wiederstreiten oder bestimmen könnte in Ansehung des Besitzes | ||||||
| 27 | eines Objects ohne durch Vereinigung der Willkühr erstlich | ||||||
| 28 | potentiale (und dadurch allgemeine) oder actuale (und darum besondere) | ||||||
| 29 | Vereinigung Die erste bedeutet: es muß möglich seyn daß nach | ||||||
| 30 | meinen Grundsätzen sich meine Willkühr mit anderer ihrer über den Besitz | ||||||
| 31 | der Objecte vereinige; die zweyte eine solche Vereinigung muß wirklich | ||||||
| 32 | seyn. | ||||||
| 33 | Denn die Zusammensetzung kann niemand durch apprehension | ||||||
| 34 | oder Sinn erkennen sondern so fern er die Vorstellung des Zusammengesetzten | ||||||
| 35 | durch seine eigene Verbindung macht. Eben das ist bey dem | ||||||
| 36 | Verhältnisse freyer Wesen als solcher wodurch sie in Verbindung kommen | ||||||
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