Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 221 |
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| 01 | fern es gegeben wird beruht. Da aber Objecte der Sinne nicht unter | ||||||
| 02 | reine Verstandesbegriffe als Arten unter ihre Gattung subsumirt werden | ||||||
| 03 | können so wird zur Erkentnis eines rechtlichen Erwerbs vorher ein | ||||||
| 04 | Schematism der äußeren intellectuellen Verhältnisse der Willkühr zu | ||||||
| 05 | ihren Objecten (gemäs den Gesetzen der Freyheit) angestellt werden | ||||||
| 06 | müssen; denn nur durch diesen (der auch a priori aber in Beziehung auf | ||||||
| 07 | die Verhältnisse in Raum und Zeit geschieht) kan allein die Bedingung | ||||||
| 08 | der Möglichkeit des äußeren erwerblichen Rechts der Menschen als Gegenstandes | ||||||
| 09 | der Erfahrung mithin die unter der allein der Gegenstand den | ||||||
| 10 | Categorien subsumirt werden kan gegeben werden. | ||||||
| 11 | 1.) Ein Object das als keinem angehörig gegeben ist von dem ich | ||||||
| 12 | aber will es solle mein seyn und welches ein für sich bestehendes unpersönliches | ||||||
| 13 | Ding (Substanz) ist d. i. als Sache im Raume erwerbe ich | ||||||
| 14 | durch einseitige Handlung der Apprehension die der Zeit nach die erste | ||||||
| 15 | ist. Also ist die Priorität der Apprehension die sinnliche Bedingung der | ||||||
| 16 | Erwerbung - Alles unter der Idee einer Vereinigten Willkühr. | ||||||
| 17 | 2.) Ein Object der Willkühr eines andern was doch auch ein Gegenstand | ||||||
| 18 | der meinigen ist erwerbe ich von jenem vermittelst der wirklichen | ||||||
| 19 | Vereinigung der Willkühr durch acceptation d. i. durch Besitznehmung | ||||||
| 20 | dessen von dessen Besitz der Andere absteht (zu meinem Vortheil): also | ||||||
| 21 | durch doppelseitige Handlung (geben und annehmen) | ||||||
| 22 | 3.) Einen persönlichen Gegenstand meiner Willkühr erwerbe ich | ||||||
| 23 | gleich einer Sache durch einseitige Handlung der Apprehension so fern | ||||||
| 24 | sie die doppelseitige Actus der Vereinigung nothwendig macht (das | ||||||
| 25 | sind blos intellectuelle Begriffe) das Schema davon ist die Apprehension | ||||||
| 26 | einer Person als einer Sache wo der Zustand der Freyheit eines derselben | ||||||
| 27 | durch einen Willen aufgehoben wird der selbst durch eine That | ||||||
| 28 | objectiv nothwendig wird. Mithin ist es der Schematism der Zeitfolge | ||||||
| 29 | die ein Grund des nothwendigen fortdauernden Zugleichseyns des | ||||||
| 30 | Zustandes in sich enthält und der Actus ist ein wechselseitiger Einflus | ||||||
| 31 | durch vielseitige Handlung (eines Herrn und viel Knechte). | ||||||
| 32 | Vierte Seite |
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| 33 | Von der Antinomie des erwerblichen Rechts. |
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| 34 | Das Mein und Dein nach reinen Verstandesbegriffen ist empirisch | ||||||
| 35 | unbedingt dagegen dasselbe nach Erfahrungsbegriffen auf Bedingungen | ||||||
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