Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 190 |
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| 01 | Vierte Seite |
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| 02 | Statt der Praxis deren sich diese staatsklugen Männer rühmen gehen | ||||||
| 03 | sie mit Practiken um, indem sie blos darauf bedacht sind dadurch daß | ||||||
| 04 | sie der jetzt herrschenden Gewalt zum Munde reden um ihren Privatvortheil | ||||||
| 05 | nicht zu verfehlen das Volk und wo möglich die ganze Welt | ||||||
| 06 | Preis geben nach der Art ächter Juristen (vom Handwerk, nicht von der | ||||||
| 07 | Gesetzgebung) wenn sie sich bis zur Politik versteigen. Denn da dieser | ||||||
| 08 | ihr Geschäffte nicht ist über Gesetzgebung selbst zu vernünfteln sondern | ||||||
| 09 | die Gebote des Landrechts zu vollziehen so muß ihnen jede jetzt vorhandene | ||||||
| 10 | gesetzliche Verfassung und, wenn diese höheren Orts abgeandert | ||||||
| 11 | wird, die nun folgende die beste seyn wo dann alles so in seiner | ||||||
| 12 | gehörigen Ordnung ist. Wenn aber diese Geschicklichkeit für alle Sättel | ||||||
| 13 | gerecht zu seyn ihnen den Wahn einflößt auch über die Principien | ||||||
| 14 | einer Staatverfassung überhaupt nach Rechtsbegriffen (mithin | ||||||
| 15 | a priori, nicht empirisch) urtheilen zu können wenn sie darauf gros thun | ||||||
| 16 | Menschen zu kennen (welches freylich zu erwarten ist weil sie mit vielen | ||||||
| 17 | zu thun haben) ohne doch den Menschen und was aus ihm gemacht | ||||||
| 18 | werden kann zu kennen (wozu ein höherer Standpunkt der anthropologischen | ||||||
| 19 | Beobachtung erfordert wird) und mit diesen Begriffen versehen | ||||||
| 20 | ans Staats- und Volkerrecht wie es die Vernunft vorschreibt gehen so | ||||||
| 21 | können sie diesen Überschritt nicht anders als mit dem Geist der Chicane | ||||||
| 22 | thun indem sie ihr gewohntes Verfahren eines Mechanisms nach despotisch | ||||||
| 23 | gegebenen Zwangsgesetzen auch da befolgen wo die Begriffe der Vernunft | ||||||
| 24 | einen nur nach Freyheitsprincipien gesetzmäßigen Zwang | ||||||
| 25 | begründet wissen wollen durch welchen allererst eine zu Recht beständige | ||||||
| 26 | Staatsverfassung möglich ist, welche Aufgabe der vorgebliche | ||||||
| 27 | Practiker mit Vorbeygehung jener Idee empirisch aus Erfahrung wie | ||||||
| 28 | die bisher noch am besten bestandene, mehrentheils rechtswiedrige | ||||||
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