Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 189 |
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| 01 | betrifft so kann von einem Staate nicht verlangt werden daß er | ||||||
| 02 | seine obgleich despotische Verfassung (die aber doch die stärkere in | ||||||
| 03 | Beziehung auf äußere Feinde ist) ablege so lange er Gefahr läuft von | ||||||
| 04 | anderen Staaten so fort verschlungen zu werden; mithin muß bey | ||||||
| 05 | jenem Vorsatz doch auch die Verzögerung der Ausführung bis zu besserer | ||||||
| 06 | Zeitgelegenheit erlaubt seyn.* | ||||||
| 07 | Es mag also immer seyn: daß die politisirende Moralisten | ||||||
| 08 | wieder die Staatsklugheit (durch übereilt genommene oder angepriesene | ||||||
| 09 | Maasregeln der Ausführung des Rechtsbegrifs) mannigfaltig fehlen, | ||||||
| 10 | so muß sie die Erfahrung bey ihrem Verstos wieder die Natur doch | ||||||
| 11 | nach und nach in ein besseres Gleis bringen statt dessen die moralisirende | ||||||
| 12 | Politiker durch Beschönigung rechtswiedriger Staatsprincipien | ||||||
| 13 | unter dem Vorwande einer des Guten nach der Idee wie sie die | ||||||
| 14 | Vernunft vorschreibt nicht fähigen menschlichen Natur so viel an ihnen | ||||||
| 15 | ist das Besserwerden unmöglich machen und die Rechtsverletzung verewigen. | ||||||
| 17 | *Dies sind Erlaubnisgesetze der Vernunft den Stand eines mit | ||||||
| 18 | Ungerechtigkeit behafteten öffentlichen Rechts noch so lange beharren | ||||||
| 19 | zu lassen bis zur völligen Umwältzung alles entweder von selbst gereifft | ||||||
| 20 | oder durch friedliche Mittel der Reife nahe gebracht worden weil doch | ||||||
| 21 | irgend eine rechtliche obzwar nur in geringem Grade rechtmäßige | ||||||
| 22 | Verfassung besser ist als gar keine welches letztere Schicksal die übereilte | ||||||
| 23 | Reform treffen würde. - Die Staatsweisheit wird sich also in dem | ||||||
| 24 | Zustande worinn die Dinge jetzt sind Reformen dem Ideal des öffentlichen | ||||||
| 25 | Rechts angemessen zur Pflicht machen Revolutionen aber wo | ||||||
| 26 | sie die Natur von selbst herbeyführt nicht zum Vorwande der Rechtmäßigkeit | ||||||
| 27 | einer noch größeren Unterdrückung sondern als Gelegenheit | ||||||
| 28 | benutzen eine auf Freiheitsprincipien gegründete gesetzliche Verfassung | ||||||
| 29 | als die einzige gründliche Reform eines Staats zu Stande zu bringen. | ||||||
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