Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 187 |
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| 01 | Nachsicht unterzuordnen. - Ich kann mir zwar einen moralischen | ||||||
| 02 | Politiker (der die Politik nach der Moral) aber auf keine Weise einen | ||||||
| 03 | politischen Moralisten (der die Moral nach der Politik vorschreibt) denken | ||||||
| 04 | und obgleich den Ubertretungen welche bey im Allgemeinen auf das | ||||||
| 05 | was Recht ist gegründeter Maxime doch der Neigung dann und wann | ||||||
| 06 | obgleich ungern Ausnahmen erlauben allenfalls zur Gnade der Verzeihung | ||||||
| 07 | vor dem höchsten Gericht Hoffnung gegeben werden könnte | ||||||
| 08 | so ist doch diejenige welche die Idee der Pflicht selbst vorsatzlich verfälscht | ||||||
| 09 | oder als Pedanterey verachtlich macht eine so ungeheure Verletzung | ||||||
| 10 | (iniuria atrox) der obersten in uns Gesetzgebenden Gewalt | ||||||
| 11 | daß sie für die einzige gehalten werden muß die soweit wir urtheilen | ||||||
| 12 | können weder in dieser noch in einer künftigen Welt vergeben werden kann. | ||||||
| 13 | Freylich wenn es keine Freyheit und darauf gegründetes moralisches | ||||||
| 14 | Gesetz giebt sondern alles was geschieht oder geschehen kann bloßer | ||||||
| 15 | Mechanism der Natur ist so ist Politik (als Kunst diesen zur Regierung | ||||||
| 16 | der Menschen zu benützen) die ganze practische Weisheit und der Rechtsbegriff | ||||||
| 17 | ein sachleerer Gedanke. Findet man diesen aber doch unumgänglich | ||||||
| 18 | nöthig mit der Politik zu verbinden ja ihn gar zur einschränkenden | ||||||
| 19 | Bedingung der letzteren zu erheben so muß die Vereinbarkeit beyder | ||||||
| 20 | eingeräumt werden. Ich kann mir nun zwar einen moralischen | ||||||
| 21 | Politiker, d. i. einen der die Principien der Staatsklugheit so nimmt | ||||||
| 22 | daß sie mit der Moral zusammen bestehen können, aber nicht einen politischen | ||||||
| 23 | Moralisten denken, der sich eine Moral so schmiedet wie es | ||||||
| 24 | der Vortheil des Staatsmanns sich zuträglich findet | ||||||
| 25 | Dritte Seite |
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| 26 | Der moralische Politiker wird es sich zum Grundsatz machen: wenn | ||||||
| 27 | einmal Gebrechen in der Staatenverfassung oder im Staatenverhältnis | ||||||
| 28 | angetroffen werden die man nicht hat verhüten können, so sey es Pflicht | ||||||
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