Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 173 |
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| 01 | Zelt sich einfindenden Fremden die Pflicht der Wirthbarkeit selbst wenn | ||||||
| 02 | er nach dem friedlichen Empfang ihn von sich abweiset. Auf diese Wirthbarkeit | ||||||
| 03 | kann der Fremdling Anspruch machen (nicht aber auf ein Gastrecht | ||||||
| 04 | als wozu ihn sein Wirth besonders einladen müßte) als auf ein | ||||||
| 05 | Besuchsrecht welches allen Menschen vermöge der Freyheit des ihnen | ||||||
| 06 | von der Natur angewiesenen Raumes zukommt. | ||||||
| 07 | Unbewohnbare Strecken der Erdfläche dergleichen das Meer und | ||||||
| 08 | die Sandwüsten sind die keinem angehören trennen die Gemeinschaft | ||||||
| 09 | der Menschen doch so daß die Schiffe in dem ersteren und das Cameel | ||||||
| 10 | (das Schiff der Wüste) in den anderen den Besuch eines Volks von dem | ||||||
| 11 | Anderen möglich machen. Wer diesen Willkührlich macht kann allerdings | ||||||
| 12 | von den Einwohnern abgewiesen aber nicht bekriegt werden der aber | ||||||
| 13 | unwillkührlich dahin verschlagen wird (ein Schiff das im Sturm einen | ||||||
| 14 | Nothhafen sucht oder ein gestrandetes Schiffsvolk) kann nicht von den | ||||||
| 15 | Küsten oder Oase wohin er sich gerettet hat in die drohende Gefahr | ||||||
| 16 | wieder verjagt noch weniger erobert werden sondern muß bis zur günstigen | ||||||
| 17 | Gelegenheit der Abkunft daselbst seinen Aufenthalt finden können. - | ||||||
| 18 | Auf diesen Grad der Geselligkeit kann der Fremdling rechtlichen Anspruch | ||||||
| 19 | machen aber auch nur mit Einschränkung auf die bloße Hospitalität der | ||||||
| 20 | Bewohner jener Länder ihm nur nicht feindselig zu begegnen. | ||||||
| 21 | Vergleicht man damit das wirkliche Betragen gesitteter vornehmlich | ||||||
| 22 | Küstenvölker am Meere so sieht man daß sie keine andere Einschränkung | ||||||
| 23 | ihrer Anmaßung anerkennen als die welche ihnen ihre eigene Ohnmacht | ||||||
| 24 | vorschreibt und Haab und Gut ja selbst die Person des Fremden wie | ||||||
| 25 | eine ihnen von der Natur in die Hand gespielte Beute betrachten. - | ||||||
| 26 | Wenn wir auch über die unwirthbare Barbareskenküste hinwegsehen | ||||||
| 27 | die auf einem Element das niemanden angehört der Schiffe aller Nationen | ||||||
| 28 | die sich nicht abgekauft haben sich bemeistern oder auch den an ihr gestrandeten | ||||||
| 29 | von diesen Völkern zu Sklaven machen mithin den Krieg | ||||||
| 30 | ihrerseits verewigen so wird man mit Grausen gewahr welche Übel | ||||||
| 31 | die Übertretung der Grenzen der Hospitalität über das menschliche | ||||||
| 32 | Geschlecht und selbst über Europa dem unter allen diesen Verkehr aller | ||||||
| 33 | Völker auf Erden unter einander am meisten bewirkenden Welttheil | ||||||
| 34 | gebracht habe durch Kriege welche dieses nicht blos über die letztere | ||||||
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