Kant: AA XVII, ErläuterungenzuA. G. ... , Seite 073 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
| 3585. ψ. M 65'. Zu M §. 216ff.: |
|||||||
| 02 | Das innere Princip der Moglichkeit des Handelns ist das Vermögen*, | ||||||
| 03 | z.E. Maschine**. | ||||||
| 04 | * (g Der innere Bestimmungsgrund des Vermögens zum Handeln | ||||||
| 05 | ist Bestrebung (conatus). Das Vermögen mit einer Bestrebung zu | ||||||
| 06 | handeln ist Kraft. Kraft, so fern sie innerlich zur Wirklichkeit der | ||||||
| 07 | Handlung zureichend ist, aber ohne Wirkung, ist todte Kraft; diese | ||||||
| 08 | beweiset immer Hindernis. (s Innerlich so wohl als äußerlich zureichende | ||||||
| 09 | Kraft ist lebendige. ) ) | ||||||
| (s | |||||||
| 10 | ** Das Vermögen mit einem Bestimmungsgrunde desselben zusammen | ||||||
| 11 | (z.B. ein angesetzter Hebebaum) ist Kraft. Die Kraft (also | ||||||
| 12 | Vermögen und Bestimmungsgrund desselben zusammen) ist bringt ist | ||||||
| 13 | für sich zur Wirklichkeit der Handlung zureichend. Also posita vi (g per se ) | ||||||
| 14 | ponitur actio. Allein dem Bestimmungsgrunde des in der Kraft kan | ||||||
| 15 | ein anderer wiederstreiten. Dies Der Zustand einer Kraft bey diesem | ||||||
| 16 | Wiederstreit ist Bestrebung (conatus) und das, was den Grund davon | ||||||
| 17 | enthält, daß die Handlung nicht entspringt, die Hindernis. Ein jeder | ||||||
| 18 | conatus ist eine Handlung, der aber etwas entgegen wirkt. Daher ist er | ||||||
| 19 | todte Kraft. Die lebendige Kraft ist nicht größer als der conatus, bringt | ||||||
| 20 | aber eine begehrte Wirkung hervor. | ||||||
| [ Seite 072 ] [ Seite 074 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||