Kant: AA XV, Zweiter Anhang Medicin. , Seite 964 |
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| 03 | Man hat neuerlich drauf gedrungen, eher von den Pflichten des | |||||||
| 04 | Unterthans als den Rechten des Staatsbürgers den Faden des Staatslehrers | |||||||
| 05 | auszuspinnen. Eben so haben die Krankheiten zur Physiologie | |||||||
| 06 | hingetrieben, und nicht diese, sondern die (g Pathologie und ) Clinik machte | |||||||
| 07 | den Anfang in der Arzneywissenschaft. — Die Ursache ist: weil das Wohlbefinden | |||||||
| 08 | eigentlich nicht gefühlt wird, denn es ist blos Lebensbewustseyn, | |||||||
| 09 | und nur das Hindernis desselben die Kraft zum Wiederstande rege macht. | |||||||
| 10 | Es ist also kein Wunder, daß Brown von der Classification der | |||||||
| 11 | Krankheiten anhebt. | |||||||
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| 13 | 1. Arbeiten. 2. Geniessen. 3. vegetiren a) mit Beschwerde b) mit | |||||||
| 14 | Lust, c) mit Gleichgültigkeit in Ansehung seines Gefühls: wo ein Zustand, | |||||||
| 15 | worinn die Lebenskraft mechanisch (ohne Beabsichtigung des | |||||||
| 16 | Subjects) wirkt. | |||||||
| 17 | S. II oben: | |||||||
| 18 | Krankheit aus Stärke ist eigentlich ein Wiederspruch. Denn sie ist | |||||||
| 19 | ein für die animalische Functionen des Thiers oder auch die Vegetabilische | |||||||
| 20 | des Gewächses unvermögende unzulangliches Vermögen. Die Gesetzmäßigkeit | |||||||
| 21 | eines organischen Wesens, sich durch bey der Continuirlichen | |||||||
| 22 | Wegschaffung seiner Theile und Ergänzung in derselben Form zu erhalten, | |||||||
| 23 | ist die Gesundheit. Zu dieser Gesetzmäßigkeit des organisirten Wesens | |||||||
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