Kant: AA XV, Zweiter Anhang Medicin. , Seite 963 |
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| 01 | des kränkelnden ver läunisch und in Ansehung seiner Gefühle | |||||||
| 02 | unbestimmt. | |||||||
1539. ω5 (nach dem 7. 7. 1798). L Bl. K 2. |
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| 04 | S. I: | |||||||
| 05 | Gesundheit ist das Gleichgewicht im Antagonism der Lebenskraft | |||||||
| 06 | thierischer Körper. | |||||||
| 07 | Erregbarkeit (g incitabilitas ) im Nervensystem und reitzbarkeit | |||||||
| 08 | (g irritabilitas ) im Muscularsystem sind die bewegende Kräfte, die zum | |||||||
| 09 | Leben gehören. | |||||||
| 10 | Wenn brown die Krankheit aus Schwäche in die aus directer und | |||||||
| 11 | indirecter eintheilt, so müßte er auch die Krankheit aus Schwäche Stärke | |||||||
| 12 | so eintheilen. Denn der Wachsthum, mit starker Eßlust verbunden, ist | |||||||
| 13 | (g oft ) eine Krankheit aus Stärke: welche auch hier in die der directen | |||||||
| 14 | und indirecten Stärke eingetheilt werden kann. Jene, wo er seine | |||||||
| 15 | Lebenskraft stärker fühlt, als es zur Erhaltung derselben erforderlich | |||||||
| 16 | ist, diese, da er seine Kränklichkeit weniger fühlt, als dazu erforderlich | |||||||
| 17 | ist. | |||||||
| 18 | Man kann einräumen: das Brown den Begriff von dem System | |||||||
| 19 | der bewegenden Kräfte des Lebens im Menschen, was das Formale | |||||||
| 20 | betrifft, untadelhaft vorgestellt vorgestellt habe; denn er ist ein Begriff | |||||||
| 21 | a priori und blos theoretisch. — Was aber das Materiale und Practische | |||||||
| 22 | betrifft (die Hygieine oder Heilkunde) betrifft (so wohl als Diätetik | |||||||
| 23 | als Terapevtik) betrifft, hat er freylich heillose Mittel zu diesem | |||||||
| 24 | Zwecke in Vorschlag gebracht, es sey ihrer Qvalität oder Qvantität nach. | |||||||
| 25 | Aber von diesen, als blos empirischen Grundsätzen seiner Arzneylehre, | |||||||
| 26 | abgesehen, kann man doch nicht in Abrede ziehen, daß sein Princip der | |||||||
| 27 | Eintheilung den rechten Leitfaden, den er blos an die Vernunft knüpft, | |||||||
| 28 | enthalte und in Ansehung der Praxis einer Läuterung fähig und | |||||||
| 29 | würdig sey. | |||||||
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