Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 041 |
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| 01 | des Willens. Der praktische Horizont, sofern er bestimmt wird nach | ||||||
| 02 | dem Einflusse, den ein Erkenntniß auf unsre Sittlichkeit hat, ist pragmatisch | ||||||
| 03 | und von der größten Wichtigkeit. | ||||||
| 04 | Der Horizont betrifft also die Beurtheilung und Bestimmung dessen, | ||||||
| 05 | was der Mensch wissen kann, was er wissen darf, und was er wissen soll. | ||||||
| 06 | Was nun insbesondre den theoretisch oder logisch bestimmten Horizont | ||||||
| 07 | betrifft - und von diesem kann hier allein die Rede sein -, so können | ||||||
| 08 | wir denselben entweder aus dem objectiven oder aus dem subjectiven | ||||||
| 09 | Gesichtspunkte betrachten. | ||||||
| 10 | In Ansehung der Objecte ist der Horizont entweder historisch | ||||||
| 11 | oder rational. Der erstere ist viel weiter als der andre, ja er ist unermeßlich | ||||||
| 12 | groß, denn unsre historische Erkenntniß hat keine Grenzen. Der | ||||||
| 13 | rationale Horizont dagegen läßt sich fixiren, es läßt sich z. B. bestimmen, | ||||||
| 14 | auf welche Art von Objecten das mathematische Erkenntniß nicht ausgedehnt | ||||||
| 15 | werden könne. So auch in Absicht auf das philosophische Vernunfterkenntniß, | ||||||
| 16 | wie weit hier die Vernunft a priori ohne alle Erfahrung wohl | ||||||
| 17 | gehen könne? | ||||||
| 18 | In Beziehung aufs Subject ist der Horizont entweder der allgemeine | ||||||
| 19 | und absolute, oder ein besondrer und bedingter (Privathorizont). | ||||||
| 21 | Unter dem absoluten und allgemeinen Horizont ist die Congruenz der | ||||||
| 22 | Grenzen der menschlichen Erkenntnisse mit den Grenzen der gesammten | ||||||
| 23 | menschlichen Vollkommenheit überhaupt zu verstehen. Und hier ist also | ||||||
| 24 | die Frage: Was kann der Mensch als Mensch überhaupt wissen? | ||||||
| 25 | Die Bestimmung des Privat=Horizonts hängt ab von mancherlei | ||||||
| 26 | empirischen und speciellen Rücksichten, z. B. des Alters, des Geschlechts, | ||||||
| 27 | Standes, der Lebensart u. dgl. m. Jede besondre Klasse von Menschen hat | ||||||
| 28 | also in Beziehung auf ihre speciellen Erkenntnißkräfte, Zwecke und Standpunkte, | ||||||
| 29 | ihren besondern, jeder Kopf nach Maaßgabe der Individualität | ||||||
| 30 | seiner Kräfte und seines Standpunktes seinen eigenen Horizont. Endlich | ||||||
| 31 | können wir uns auch noch einen Horizont der gesunden Vernunft und | ||||||
| 32 | einen Horizont der Wissenschaft denken, welcher letztere noch Principien | ||||||
| 33 | bedarf, um nach denselben zu bestimmen, was wir wissen und | ||||||
| 34 | nicht wissen können. | ||||||
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