Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 069 |
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| 01 | (nicht die Handlung in Beziehung auf ihren Erfolg) durchs | ||||||
| 02 | Gesetz allein, ohne einen anderen Bestimmungsgrund, den Begriff der | ||||||
| 03 | Causalität an ganz andere Bedingungen bindet, als diejenige sind, welche | ||||||
| 04 | die Naturverknüpfung ausmachen. | ||||||
| 05 | Dem Naturgesetze als Gesetze, welchem die Gegenstände sinnlicher | ||||||
| 06 | Anschauung als solche unterworfen sind, muß ein Schema, d. i. ein allgemeines | ||||||
| 07 | Verfahren der Einbildungskraft (den reinen Verstandesbegriff, | ||||||
| 08 | den das Gesetz bestimmt, den Sinnen a priori darzustellen), correspondiren. | ||||||
| 09 | Aber dem Gesetze der Freiheit (als einer gar nicht sinnlich bedingten Causalität) | ||||||
| 10 | mithin auch dem Begriffe des unbedingt Guten kann keine Anschauung, | ||||||
| 11 | mithin kein Schema zum Behuf seiner Anwendung in concreto | ||||||
| 12 | unterlegt werden. Folglich hat das Sittengesetz kein anderes die Anwendung | ||||||
| 13 | desselben auf Gegenstände der Natur vermittelndes Erkenntnißvermögen, | ||||||
| 14 | als den Verstand (nicht die Einbildungskraft), welcher einer | ||||||
| 15 | Idee der Vernunft nicht ein Schema der Sinnlichkeit, sondern ein Gesetz, | ||||||
| 16 | aber doch ein solches, das an Gegenständen der Sinne in concreto dargestellt | ||||||
| 17 | werden kann, mithin ein Naturgesetz, aber nur seiner Form nach, als | ||||||
| 18 | Gesetz zum Behuf der Urtheilskraft unterlegen kann, und dieses können | ||||||
| 19 | wir daher den Typus des Sittengesetzes nennen. | ||||||
| 20 | Die Regel der Urtheilskraft unter Gesetzen der reinen praktischen Vernunft | ||||||
| 21 | ist diese: Frage dich selbst, ob die Handlung, die du vorhast, wenn | ||||||
| 22 | sie nach einem Gesetze der Natur, von der du selbst ein Theil wärest, geschehen | ||||||
| 23 | sollte, sie du wohl als durch deinen Willen möglich ansehen könntest. | ||||||
| 24 | Nach dieser Regel beurtheilt in der That jedermann Handlungen, ob sie | ||||||
| 25 | sittlich gut oder böse sind. So sagt man: Wie, wenn ein jeder, wo er | ||||||
| 26 | seinen Vortheil zu schaffen glaubt, sich erlaubte, zu betrügen, oder befugt | ||||||
| 27 | hielte, sich das Leben abzukürzen, so bald ihn ein völliger Überdruß desselben | ||||||
| 28 | befällt, oder anderer Noth mit völliger Gleichgültigkeit ansähe, und | ||||||
| 29 | du gehörtest mit zu einer solchen Ordnung der Dinge, würdest du darin | ||||||
| 30 | wohl mit Einstimmung deines Willens sein? Nun weiß ein jeder wohl: | ||||||
| 31 | daß, wenn er sich ingeheim Betrug erlaubt, darum eben nicht jedermann | ||||||
| 32 | es auch thue, oder, wenn er unbemerkt lieblos ist, nicht sofort jedermann | ||||||
| 33 | auch gegen ihn es sein würde; daher ist diese Vergleichung der | ||||||
| 34 | Maxime seiner Handlungen mit einem allgemeinen Naturgesetze auch nicht | ||||||
| 35 | der Bestimmungsgrund seines Willens. Aber das letztere ist doch ein | ||||||
| 36 | Typus der Beurtheilung der ersteren nach sittlichen Principien. Wenn | ||||||
| 37 | die Maxime der Handlung nicht so beschaffen ist, daß sie an der Form eines | ||||||
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