Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 068

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 nicht Naturgesetz durch empirische Bestimmungsgründe, sondern ein Gesetz      
  02 der Freiheit, nach welchem der Wille unabhängig von allem Empirischen      
  03 (blos durch die Vorstellung eines Gesetzes überhaupt und dessen Form) bestimmbar      
  04 sein soll, alle vorkommende Fälle zu möglichen Handlungen aber      
  05 nur empirisch, d. i. zur Erfahrung und Natur gehörig, sein können: so      
  06 scheint es widersinnisch, in der Sinnenwelt einen Fall antreffen zu wollen,      
  07 der, da er immer so fern nur unter dem Naturgesetze steht, doch die Anwendung      
  08 eines Gesetzes der Freiheit auf sich verstatte, und auf welchen      
  09 die übersinnliche Idee des sittlich Guten, das darin in concreto dargestellt      
  10 werden soll, angewandt werden könne. Also ist die Urtheilskraft der reinen      
  11 praktischen Vernunft eben denselben Schwierigkeiten unterworfen, als die      
  12 der reinen theoretischen, welche letztere gleichwohl, aus denselben zu kommen,      
  13 ein Mittel zur Hand hatte: nämlich da es in Ansehung des theoretischen      
  14 Gebrauchs auf Anschauungen ankam, darauf reine Verstandesbegriffe angewandt      
  15 werden könnten, dergleichen Anschauungen (obzwar nur von      
  16 Gegenständen der Sinne) doch a priori, mithin, was die Verknüpfung des      
  17 Mannigfaltigen in denselben betrifft, den reinen Verstandesbegriffen a      
  18 priori gemäß (als Schemate) gegeben werden können. Hingegen ist das      
  19 sittlich Gute etwas dem Objecte nach Übersinnliches, für das also in keiner      
  20 sinnlichen Anschauung etwas Correspondirendes gefunden werden kann,      
  21 und die Urtheilskraft unter Gesetzen der reinen praktischen Vernunft scheint      
  22 daher besonderen Schwierigkeiten unterworfen zu sein, die darauf beruhen,      
  23 daß ein Gesetz der Freiheit auf Handlungen als Begebenheiten, die in der      
  24 Sinnenwelt geschehen und also so fern zur Natur gehören, angewandt      
  25 werden soll.      
           
  26 Allein hier eröffnet sich doch wieder eine günstige Aussicht für die      
  27 reine praktische Urtheilskraft. Es ist bei der Subsumtion einer mir in der      
  28 Sinnenwelt möglichen Handlung unter einem reinen praktischen Gesetze      
  29 nicht um die Möglichkeit der Handlung als einer Begebenheit in      
  30 der Sinnenwelt zu thun; denn die gehört für die Beurtheilung des theoretischen      
  31 Gebrauchs der Vernunft nach dem Gesetze der Causalität, eines      
  32 reinen Verstandesbegriffs, für den sie ein Schema in der sinnlichen Anschauung      
  33 hat. Die physische Causalität, oder die Bedingung, unter der      
  34 sie stattfindet, gehört unter die Naturbegriffe, deren Schema transscendentale      
  35 Einbildungskraft entwirft. Hier aber ist es nicht um das Schema      
  36 eines Falles nach Gesetzen, sondern um das Schema (wenn dieses Wort      
  37 hier schicklich ist) eines Gesetzes selbst zu thun, weil die Willensbestimmung      
           
     

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