Kant: Briefwechsel, Brief 359, An Carl Leonhard Reinhold.

     
           
 

 

 

 

 

 
  An Carl Leonhard Reinhold.      
           
  Koenigsberg d. 12 May. 1789.      
           
  Den innigsten Dank, mein höchstschätzbarer und geliebtester Freund,      
  für die Eröffnung Ihrer gütigen Gesinnungen gegen mich, die mir      
  sammt Ihrem schönen Geschenk den Tag nach meinem Geburtstage      
  richtig zu Handen gekommen sind! Das von Hrn Loewe, einem      
  jüdischen Maler, ohne meine Einwilligung ausgefertigte Portrait, soll,      
  wie meine Freunde sagen, zwar einen Grad Ähnlichkeit mit mir      
  haben, aber ein guter Kenner von Mahlereyen sagte beym ersten Anblick:      
  ein Iude mahlt immer wiederum einen Iuden; wovon er den      
  Zug an der Nase setzt: Doch hievon genug.      
           
  Mein Urtheil über Eberhards neue Angriffe konnte ich Ihnen      
  nicht früher zu senden, weil in unserem Laden nicht einmal alle 3      
  erste Stücke seines Magazins zu haben waren und diese von mir nur      
  im Publiko haben aufgefunden werden können, welches die Beandtwortung      
  verspätet hat. - Daß Hr. Eberhard, wie mehrere      
  andere, mich nicht verstanden habe, ist das mindeste, was man      
  sagen kan (denn da könnte doch noch einige Schuld auf mir haften);      
  aber, daß er es sich auch recht angelegen seyn lassen, mich nicht zu      
  verstehen und unverständlich zu machen, können zum Theil folgende      
  Bemerkungen darthun.      
           
  Im ersten Stück des Magaz. tritt er wie ein Mann auf, der sich seines      
  Gewichts im philosophischen Publicum bewust ist: spricht von durch      
  die Critik bewirkten Sensationen, von sangvinischen Hofnungen, die      
  doch noch wären übertroffen worden, von einer Betäubung, in die viele      
  versetzt worden und von der sich manche noch nicht erholen könnten      
  (wie ein Mann, der fürs Theater, oder die Toilette schreibt, von seinem      
  Nebenbuhler) und, als einer der satt ist, dem Spiele länger zuzusehen,      
  entschließt er sich, demselben ein Ende zu machen - Ich wünschte da      
  dieser übermüthige Charlatanston ihm ein wenig vorgerückt würde.      
  Die drey erste Stücke des M[agazin] machen für sich schon so ziemlich      
           
  ein Ganzes aus, von welchem das dritte, von S. 307 an, den      
  Hauptpunct meiner Einleitung in die Critik angreift und S. 317      
  triumphirend schließt: "So hätten wir also bereits etc." - Ich      
  kan nicht unterlassen hierüber einige Anmerkungen zu machen, damit      
  derjenige, welcher sich bemühen will ihn zurecht zu weisen, die Hinterlist      
  nicht übersehe womit dieser in keinem Stücke aufrichtige Mann      
  alles, sowohl worinn er selbst schwach, als wo sein Gegner stark ist, in      
  ein zweydeutiges Licht zu stellen aus dem Grunde versteht. Ich werde      
  nur die pagina der Stellen und den Anfang der letzteren mit einigen      
  Worten anführen und bitte das übrige selbst nachzusehen. Die Wiederlegung      
  der einzigen 4ten Numer des 3ten Stücks kan schon den ganzen      
  Mann, seiner Einsicht sowohl als Charakter nach, kennbar machen.      
  Meine Anmerkungen werden hauptsächlich S. 314 bis 319 gehen.      
           
  S. 314-15 heißt es "demnach wäre der Unterschied etc. bis:      
  "wenn wir uns etwas bestimmtes dabey denken sollen".      
  Seine Erklärung eines synthet: Urtheils a priori ist ein bloßes      
  Blendwerk, nämlich platte Tavtologie. Denn in dem Ausdrucke eines      
  Urtheils a priori liegt schon, daß das Prädicat desselben nothwendig      
  sey. In dem Ausdrucke synthetisch, daß es nicht das Wesen      
  noch ein wesentliches Stück des Begrifs, welches dem Urtheile zum      
  Subiecte dient, sey; denn sonst wäre es mit diesem identisch und das      
  Urtheil also nicht synthetisch. Was nun nothwendig mit einem Begriffe      
  als verbunden gedacht wird, aber nicht durch die Identität, das      
  wird durch das, was im Wesentlichen des Begriffes liegt, als etwas      
  anderes, d. i. als durch einen Grund, damit nothwendig verbunden      
  gedacht; denn es ist einerley zu sagen: das Prädicat wird nicht im      
  wesentlichen des Begriffes und doch durch dasselbe nothwendig gedacht,      
  oder es ist in demselben (dem Wesen) gegründet, das heißt: es muß      
  als Attribut des Subiects gedacht werden. Also ist jene vorgespiegelte      
  große Entdeckung nichts weiter als eine schaale Tavtologie, wo, indem      
  man die technische Ausdrüke der Logik den wirklichen darunter gemeynten      
  Begriffen unterschiebt, man das Blendwerk macht, als habe man      
  wirklich einen Erklärungsgrund angegeben.      
           
  Aber diese vorgebliche Entdeckung hat noch den zweyten unverzeihlichen      
  Fehler, daß sie, als angebliche Definition, sich nicht umgekehren      
  läßt. denn ich kan allenfalls wohl sagen: Alle synthetische Urtheile      
  sind solche, deren Prädicate Attribute des Subiects sind, aber      
           
  nicht umgekehrt: ein jedes Urtheil, das ein Attribut von feinem Subiect      
  ausdrückt, ist ein synthetisches Urtheil a priori ; denn es giebt auch      
  analytische Attribute. Vom Begriffe eines Körpers ist Au[s]dehnung      
  ein wesentliches Stück; denn es ist ein primitives Merkmal      
  desselben, welches aus keinem anderen inneren Merkmal desselben abgeleitet      
  werden kan. Die Theilbarkeit aber gehört zwar auch als      
  nothwendiges Prädicat zum Begriffe eines Körpers, aber nur als ein      
  solches (subalternes) welches von jenem (Ausgedenhtseyn) abgeleitet ist;      
  ist also ein Attribut vom Körper. Nun wird die Theilbarkeit nach      
  dem Satze der Identität aus dem Begriffe des Ausgedehnten (als      
  Zusammengesetzten) abgeleitet und das Urtheil, ein jeder Körper ist      
  theibar, ist ein Urtheil a priori , welches ein Attribut von einem Dinge      
  zum Prädicat desselben (als Subiects) hat und demnach kein synthetisches      
  Urtheil; mithin ist die Eigenthümlichkeit des Prädicats in      
  einem Urtheile, da es Attribut ist, ganz u. gar nicht tauglich dazu,      
  synthetische Urtheile a priori von analytischen zu unterscheiden.      
           
  Alle dergleichen anfängliche Verirrungen, nachher vorsetzliche Blendwerke,      
  gründen sich darauf, daß das logische Verhältnis von Grund      
  und Folge mit dem realen verwechselt wird. Grund ist (im Allgemeinen)      
  das, wodurch etwas Anderes (Verschiedenes) bestimmt gesetzt      
  wird ( qvo posito determinate * ponitur aliud ). Folge ( rationatum )      
  ist qvod non ponitur nisi posito alio . Der Grund muß also immer      
  etwas Anderes als die Folge seyn, und wer zum Grunde nichts anders,      
  als die gegebene Folge selbst anführen kan, gesteht, er wisse (oder die      
  Sache habe) keinen Grund! Nun ist diese Verschiedenheit entweder      
  blos logisch (in der Vorstellungsart) oder real in dem Obiecte selbst.      
  Der Begrif des Ausgedehnten ist von dem Begriffe des Theilbaren      
  logisch verschieden; denn jener enthält zwar diesen, aber noch mehr      
  dazu; In der Sache selbst aber ist doch Identität zwischen beyden;      
  denn die Theilbarkeit liegt doch wirklich in dem Begriffe der Ausdehnung.      
           
  Nun ist der reale Unterschied gerade derjenige, den man      
  zum synthetischen Urtheile fodert. Die Logik, wenn sie sagt, daß alle      
  (assertorische) Urtheile einen Grund haben müssen, bekümmert sich um      
  diesen Unterschied gar nicht und abstrahirt von ihm, weil er auf den      
  Inhalt der Erkentnis geht. Wenn man aber sagt: ein jedes Ding      
  hat seinen Grund, so meynt man allemal darunter den Realgrund.      
           
  Wenn nun Eb[erhard] für die synthetische Sätze überhaupt den      
  Satz des zureichenden Grundes als Princip nennt, so kan er keinen      
  andern als den logischen Grundsatz verstehen, der aber auch analytische      
  Gründe zuläßt und allerdings aus dem Satze des Wiederspruchs abgeleitet      
  werden kan; wobei es aber eine grobe von ihm begangene      
  Ungereimtheit ist, seine sogenannte nicht=identische Urtheile auf den      
  Satz des zureichenden Grundes, der doch nach seinem Geständnis selbst      
  nur eine Folge vom Satze des Wiederspruchs sey (welcher schlechterdings      
  nur identische Urtheile begründen kan) als ihr Princip zurück      
  zu führen.      
           
  Neben bey merke ich nur an (um in der Folge auf Eberhards      
  Verfahren besser aufmerken zu können) daß der Realgrund wiederum      
  zwiefach sey, entweder der formale (der Anschauung der Obiecte)      
  wie z. B. die Seiten des Triangels den Grund der Winkel enthalten,      
  oder der Materiale (der Existenz der Dinge) welcher letztere macht,      
  daß das, was ihn enthält, Ursache genannt wird. Denn es ist sehr      
  gewöhnlich, daß die Taschenspieler der Metaphysik, ehe man sich versieht,      
  die Volte machen und vom logischen Grundsatze des z. Gr. zum      
  transsc. der Caussalität überspringen und den letzteren als im erstern      
  schon enthalten annehmen. Das nihil est sine ratione , welches eben      
  so viel sagt, als alles existirt nur als Folge, ist an sich absurd: oder      
  sie wissen diese Deutung zu übergehen. Wie denn überhaupt das      
  ganze Capitel vom Wesen, Attributen etc. schlechterdings nicht in      
  die Metaphysik (wohin es Baumgarten mit mehreren andern gebracht      
  hat) sondern blos zur Logik gehört. Denn das logische Wesen, nämlich      
  das, was die ersten constitutiva eines gegebenen Begrifs ausmacht,      
  imgleichen die Attribute, als rationata logica dieses Wesens, kan ich      
  durch die Zergliederung meines Begrifs in alles das, was ich darunter      
  denke, leicht finden: aber das Realwesen (die Natur) d. i. der erste      
  innere Grund alles dessen, was einem gegebenen Dinge nothwendig      
  zukommt, kan der Mensch von gar keinem Obiecte erkennen z. B. von      
           
  dem Begriffe der Materie machen Ausdehnung und Undurchdringlichkeit      
  das ganze logische Wesen aus, nämlich alles, was nothwendiger      
  Weise und primitiv in meinem und jedes Menschen Begriffe davon      
  enthalten ist. Aber das Realwesen der Materie, den ersten inneren      
  hinreichenden Grund alles dessen was nothwendig der Materie zukommt,      
  zu erkennen, übersteigt bey weitem alles menschliche Vermögen      
  und, ohne einmal auf das Wesen des Wassers der Erde und jedes      
  andern empirischen Obiects zu sehen, so ist selbst das realwesen von      
  Raum und Zeit und der erste Grund, worum jenem dreye dieser nur      
  eine Abmessung zukomme, uns unerforschlich; eben darum, weil das      
  logische Wesen analytisch, das Realwesen synthetisch und a priori erkannt      
  werden soll, da dann ein Grund der Synthesis der erste seyn      
  muß, wobey wir wenigstens stehen bleiben müssen.      
           
  Daß die Mathemat. Urtheile nichts als synthetische Attribute      
  geben kommt nicht daher, weil alle synthetische Urtheile a priori es      
  blos mit Attributen zu thun haben, sondern weil Mathematik nicht      
  anders als synthetisch und a priori urtheilen kan. S. 314. wo Eb.      
  dergleichen Urtheil zum Beyspiele anführt, sagt er wohlbedächtig: "Ob      
  es dergleichen auch ausser der Mathem. gebe mag vor der Hand ausgesetzt      
  bleiben" Warum gab er unter den verschiedenen, die in der      
  Metaph: angetroffen werden, nicht wenigstens eins zur Vergleichung?      
  Es muß ihm schweer geworden seyn, ein solches auszufinden, was      
  diese Vergleichung aushielte. Aber S. 319 wagt er es mit folgendem,      
  von welchem er sagt, es ist augenscheinlich ein synthetischer Satz; aber      
  er ist augenscheinlich analytisch und das Beispiel ist verunglückt. Es      
  heißt: alles nothwendige ist ewig; alle nothwendige Warheiten      
  sind ewige Warheiten. Denn, was das letztere Urtheil betrift,      
  so will es nichts weiter sagen, als nothwendige Warheit ist auf      
  keine zufällige Bedingungen (also auch nicht auf irgend eine Stelle in      
  der Zeit) eingeschränkt; welches mit dem Begriffe der Nothwendigkeit      
  identisch ist und einen analytischen Satz ausmacht. Wolte er aber      
  sagen, die nothwendige Warheit existirt wirklich zu aller Zeit, so ist      
  das eine Ungereimtheit, die man ihm nicht zumuthen kan. Den ersten      
  Satz konnte er aber eben um deswillen nicht von der Existenz eines      
  Dinges zu aller Zeit verstehen, sonst hätte der zweyte damit gar      
  keine Verbindung. (Anfänglich glaubte ich die Ausdrücke: ewige      
  Warheiten und im Gegensatze Zeitwarheiten wären nur ein, obzwar      
           
  in einer transsc: Critik sehr unschickliches, Geziere oder Affectation mit      
  tropischen Benennungen. Ietzt scheint es Eb. habe sie im eigentlichen      
  Sinne genommen.      
           
  S. 318-19. heißt es: Hr. K. scheint blos die nicht=nothwendige      
  Warheiten etc. - bis: nur die Erfahrungsurtheile      
  nothwendig" (hier ist nun ein so grober Misverstand, oder vielmehr      
  vorsätzlich falsche Unterschiebung einer Vorstellungsart für die Meinige      
  daß man sich schon zum voraus einen Begrif davon machen kan, wie      
  genuin das folgende ausfallen werde).      
           
  Es wird mehrmalen von den Gegnern gesagt: die Unterscheidung      
  synthet. Urtheile von analyt. sey sonst schon bekannt gewesen. Mag      
  es doch! Allein, daß man die Wichtigkeit derselben nicht einsahe, kam      
  daher, weil man alle Urtheile a priori zu der letzteren Art und blos      
  die Erfahrungsurtheile zu den ersteren gerechnet zu haben scheint;      
  dadurch denn aller Nutze verschwand.      
           
  Und nun zum Schlusse. Hr. Eberhard sagt S. 316 "Man      
  sucht vergebens bey K. was das Princip synthet. Urtheile sey."      
  Allein dieses Princip ist durch die ganze Critik d. r. V. von Cap:      
  vom Schematism der Urtheilskraft an, ganz unzweydeutig angegeben,      
  obgleich nicht in einer besonderen Formel aufgestellt. Es heißt:      
  Alle synthetische Urtheile des theoretischen Erkenntnisses sind      
  nur durch die Beziehung des gegebenen Begrifs auf eine Anschauung      
  möglich. Ist das synthetische Urtheil ein Erfahrungsurtheil,      
  so muß empirische Anschauung, ist es aber ein Urtheil a priori ,      
  so muß ihm reine Anschauung zum Grunde gelegt werden. Da es      
  nun unmöglich ist (für uns Menschen) reine Anschauung zu haben,      
  (da kein Obiect gegeben ist) wenn sie nicht blos in der Form des      
  Subiects und seiner Vorstellungsreceptivität besteht, von Gegenständen      
  afficirt zu werden so kann die Wirklichkeit synthetischer Sätze a priori      
  schon an sich hinreichend seyn zu beweisen daß sie nur auf Gegenstände      
  der Sinne, und nicht weiter als auf Erscheinungen gehen können, ohne      
  daß wir noch wissen dürfen daß Raum und Zeit jene Formen der      
  Sinnlichkeit und die Begriffe a priori , denen wir diese Anschauung      
  unterlegen, um synthetische Sätze a priori zu haben, Categorien sind.      
  Sind wir aber im Besitz der letztern und ihres Ursprungs, blos als      
  der Form des Denkens, so werden wir überzeugt, daß sie für sich allein      
           
  zwar gar kein Erkentnis und, mit jenen Anschauungen, kein übersinnliches      
  theoretisches Erkentnis liefern, daß sie aber doch, ohne aus      
  ihrem Kreise zu gehen, zu Ideen in practischer Absicht gebraucht      
  werden können, eben darum weil die Begrenzung unseres Vermögens      
  unseren Begriffen obiective Realität zu geben, nicht die Grenze der      
  Möglichkeit der Dinge, noch auch des Gebrauchs der Categorien als      
  Begriffen von Dingen überhaupt, in Ansehung des Übersinnlichen,      
  welches wirklich=gegebene practische Ideen der Vernunft begründen,      
  ausmachen kan. Und so hat jenes Princip synth. Urth. a priori eine      
  unendlich größere Fruchtbarkeit als das nichts bestimmende Princip      
  des zureichend. Grundes, welches in seiner Allgemeinheit betrachtet      
  blos logisch ist.      
  * *      
           
  Dies sind nun würdiger Freund meine Anmerkungen zu dem      
  3 ten Stük des Eberh. Magazins, welche ich gäntzlich Ihrem beliebigen      
  Gebrauche überlasse. Die Delicatesse, die Sie sich bei ihrer vorhabenden      
  Arbeit vorsetzen und die ihrem bescheidenen Character so gemäß      
  ist, könnte indessen gegen diesen Mann nicht allein unverdient, sondern      
  auch nachtheilig seyn, wenn sie zu weit getrieben würde. Ich werde      
  über 2 Posttage den Nachtrag meiner Anmerkungen das 2 Stük betreffend      
  zuzuschicken die Ehre haben, wo Sie eine wirkliche hämische      
  Bosheit, doch zugleich mit Verachtung seiner Unwissenheit, aufgedeckt      
  sehen werden und daß er jede Gelindigkeit als Schwäche vorzustellen      
  geneigt ist, mithin nicht anders als so, daß ihm Ungereimtheit und      
  Verdrehungen, als solche, klar vorgerückt werden, in Schranken gehalten      
  werden könne. Ich wünschte, daß Sie sich obiger Anmerkungen insgesammt      
  als ihres Eigenthums bedienen möchten, denn sie sind auch      
  nur Winke an dasjenige zu erinnern, was Ihr fleißiges Studium      
  über diese Materien Sie schon vorlängst gelehrt hat. Indessen gebe      
  ich Ihnen hiemit zugleich völlige Freyheit auch meinen Nahmen hinzuzusetzen,      
  wenn und wo es Ihnen gefällig ist.      
           
  Für Ihre schöne Schrift, die ich noch nicht ganz durchzulesen die Zeit      
  habe gewinnen können, sage den ergebensten Dank und bin sehr begierig      
  auf Ihre Theorie des Vorstellungsvermögens; mit welcher sich      
  meine Critik der Urtheilskraft (von der die Critik des Geschmacks ein      
  Theil ist) auf derselben MichaelisMesse zusammen finden wird. An      
           
  die HErn. Schütz, Hufeland und Ihren würdigen Hrn. Schwiegervater      
  meine ergebenste Empfehlung.      
           
  Ich bin mit der vollkommensten Hochachtung und wahrer Freundschaft      
           
    Ihr      
    ergebenster I Kant      
  S. Einlage.        
           
           
           
    * Dieser Ausdruck muß niemals in der Definition des Grundes mangeln. Denn auch die Folge ist etwas, wodurch, wenn ich es setze, ich zugleich etwas anders als gesetzt denken muß, nämlich sie gehört immer zu irgend etwas als einem Grunde. Aber wenn ich etwas als Folge denke, so setze nur irgend einen Grund, unbestimmt welchen. (daher dem hypothetischen Urtheile die Regel zum Grunde liegt a positione conseqventis ad positionem antecedentis non valet consequentia ). Dagegen wenn der Grund gesetzt wird die Folge bestimmt wird.      
           
     

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