Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 327 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
Verknüpfungen:
|
|
||||
| 01 | Verstandesbegriffen der Relation (der practischen Categorie habere) | ||||||
| 02 | vorgestellt in der Antithesis aber als sinnlich=bestimmtes (phänomenon) | ||||||
| 03 | äußeres Verhältnis in Raum und Zeit genommen und so können alle | ||||||
| 04 | beyde Sätze wahr seyn und was nach bloßen Verstandesbegriffen des | ||||||
| 05 | Besitzes absolut möglich ist das kan auch nach sinnlich bestimmten Begriffen | ||||||
| 06 | unmöglich seyn wenn man nicht eine einschränkende Bedingung | ||||||
| 07 | hinzufügt und diese ist das synthetische Princip der Vereinigung der | ||||||
| 08 | Willkühr verschiedener Menschen zu einer gemeinschaftlichen wodurch | ||||||
| 09 | allein die Erweiterung der Rechte der Menschen über die angebohrne | ||||||
| 10 | möglich ist. - So sind synthetische Rechtssätze a priori möglich. - Der | ||||||
| 11 | Besitz bleibt in dieser idealischen Vereinigung immer als poßeßio noumenon | ||||||
| 12 | wenn gleich die des phaenomens fehlt, als blos rechtlicher | ||||||
| 13 | Besitz in dem gemeinschaftlichen Willen. | ||||||
| 14 | 13) Nur in der Idee eines vereinigten Willens zweyer gegen einander | ||||||
| 15 | im Rechtsverhältnisse über einen äußeren Gegenstand der Willkühr | ||||||
| 16 | stehender Theile ist es möglich etwas äußeres als das Seine zu haben. - | ||||||
| 17 | Denn es ist nur mein so fern ich mir mich auch als im blos rechtlichen Besitz | ||||||
| 18 | des Gegenstandes denken kan d. i. ob ich mich gleich nicht im physischen | ||||||
| 19 | Besitz befinde. Da aber alsdann die Sache wirklich in Keines Besitz ist | ||||||
| 20 | so muß sie in der bloßen Willkühr aufbehalten werden - diese aber kann | ||||||
| 21 | nur die gemeinschaftliche Willkühr seyn als die im Besitz des Gegenstandes | ||||||
| 22 | ist virtualiter nicht localiter oder temporaliter. | ||||||
| 23 | LBl E 68 R II 234-235, 233-234 |
||||||
| 24 | Zweite Seite |
||||||
| 25 | Die Erwerbung durch occupation, durch acceptation, durch | ||||||
| 26 | subjection. Durch die erste werden die Sachen als von Menschen (nicht | ||||||
| 27 | umgekehrt) abhängig betrachtet in Ansehung ihres Gebrauchs. Durch | ||||||
| 28 | die zweyte die Menschen von einander in Ansehung jedes seiner Willkühr. | ||||||
| 29 | Durch die dritte der Zustand des einen vom Zustande des andern mithin | ||||||
| 30 | seine Existenz (in Ansehung der Ernährung und Beschützung) 1) Die | ||||||
| 31 | Möglichkeit der Erzeugung der Menschen durch fleischliche Verbindung | ||||||
| 32 | 2) Das Verhältnis zu den wirklich Erzeugten 3) die Nothwendigkeit des | ||||||
| 33 | Gehorsams aus dem Bedürfnis der Ernährung oder Erhaltung überhaupt: | ||||||
| 34 | die häusliche Erhaltung des Gesindes. | ||||||
| [ Seite 326 ] [ Seite 328 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||