Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 305 |
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| 01 | Es ist das Princip der Idealität des physischen Besitzes der zum | ||||||
| 02 | Unterschiede des Mein und Dein Realität des rechtlichen hinreiche. Das | ||||||
| 03 | Princip der Realität des zum ausschlieslichen Gebrauch der Objecte der | ||||||
| 04 | Willkühr erforderlichen Besitzes ist die Bedingung des Besitzes in Raum | ||||||
| 05 | und Zeit und diese Bedingung ist sinnlich. Dagegen die Einheit der Willkühr | ||||||
| 06 | verschiedener in Ansehung desselben Objects ohne Beziehung auf | ||||||
| 07 | Raum und Zeit ist die intellectuelle hinreichende Bedingung des Rechtsbesitzes. | ||||||
| 08 | Die Bedingung der Darstellung dieses Rechts aber in concreto | ||||||
| 09 | ist die physische apprehension acceptation und subjection anderer Personen | ||||||
| 10 | obzwar diese sich vermöge der Freyheit entfernen können. | ||||||
| 11 | Bey dem realen Princip würden die sinnliche Bedingungen des | ||||||
| 12 | Besitzes den Gebrauch der Freyheit in Ansehung des Brauchbaren aufheben | ||||||
| 13 | und die Erweiterung der Willkühr im Allgemeinen die mit der Freyheit | ||||||
| 14 | von jedermann zusammen bestehen kan würde aufgehoben werden. | ||||||
| 15 | Zweite Seite |
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| 16 | 1. Satz: Daß es möglich sey occupando zu aqviriren und daß es | ||||||
| 17 | unrecht sey jemanden überhaupt diesen Titel der accquisition nicht zuzugestehen | ||||||
| 18 | oder wenn nicht der physische Besitz bleibend ist etwas für das | ||||||
| 19 | Seine an zu erkennen: daß es aber unmöglich sey die Schranken dieses | ||||||
| 20 | virtualen Besitzes zu bestimmen mithin es doch blos ein ideales Recht | ||||||
| 21 | sey was die Idee einer vereinigten Willkühr bedarf und nur unter der | ||||||
| 22 | Bedingung der Einstimmung mit der Möglichkeit einer solchen zu erlangen | ||||||
| 23 | ist. So wie zur Erwerbung der That eines andern wirkliche und der | ||||||
| 24 | Personen selbst eine durch Handlung objectiv nothwendig = d. i. zur | ||||||
| 25 | Pflicht gewordene Vereinigung in der Idee den Besitz des begehrten | ||||||
| 26 | enthält. | ||||||
| 27 | Man kann nur so viel occupiren als man in seine Gewalt bringen | ||||||
| 28 | kann indessen daß andere eben so wohl reagiren denn die occupation ist | ||||||
| 29 | intellectuel. | ||||||
| 30 | Wie Menschen die durch Raum, Zeit und Privatwillkühr getrennt | ||||||
| 31 | sind doch in Ansehung der Objecte ihrer Willkühr vereinigt werden können | ||||||
| 32 | ist schweer einzusehen. - Durch bloße Vernunftidee vorgestellt ist das | ||||||
| 33 | Mein und Dein in Ansehung der Sachen der Personen und des Besitzes | ||||||
| 34 | einer Person durch die andre gleich als sachen begreiflich und lassen sich | ||||||
| 35 | auch die Gesetze davon angeben. Aber die Einschränkung des Besitzes auf | ||||||
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