Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 284 |
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| 01 | Von dem Unterschiede der analytischen u. synthetischen Allgemeinheit | ||||||
| 02 | des Willens. - Der Wille eines jeden der auf alle gehet u. der vereinigte | ||||||
| 03 | Wille aller der auf einen jeden geht. | ||||||
| 04 | Das rectum (gerade) 1. was an sich nicht gerade d. i. krumm ist | ||||||
| 05 | 2. was relativ auf eine andere Linie oder Fläche nicht gerade sondern | ||||||
| 06 | schief ist, entgegen dem geraden Winkel (sonst rechter Winkel genannt). | ||||||
| 07 | Wenn eine Linie lothrecht an einem Faden über einer andern steht so | ||||||
| 08 | ist es bey jener einerley wo ich ihren Aufhängungspunct in diesem Faden | ||||||
| 09 | annehme. Wird auf eben dieselbe Linie auf derselben Seite ein anderer | ||||||
| 10 | Perpendikel gefällt so ist klar daß nirgend ein Punct seyn könne der | ||||||
| 11 | beyden Linien gemeinschaftlich wäre weil sonst auch die beyde Standpuncte | ||||||
| 12 | in einer einzigen zusammenfallen würden welches der Voraussetzung | ||||||
| 13 | wiederspricht. | ||||||
| 14 | Von der Analogie zwischen dem Lavoisierschen System der chemischen | ||||||
| 15 | Zersetzung u. Vereinigung und dem moralisch=practischen der gesetzlichen | ||||||
| 16 | Formen u. der Zwecke der practischen Vernunft. - Die gesetzliche | ||||||
| 17 | Form u. der gesetzliche Zweck Ob da nicht auch einfache u. doppelte | ||||||
| 18 | Wahlverwandtschaften statt haben - Freyheit u. Gesetz. - Zweck u. | ||||||
| 19 | gesetz. Alle drey nach Vernunftbegriffen. Dazu kommt der sinnliche Antrieb | ||||||
| 20 | im Subject, der objectiv unter jenen Formen als Bedingung steht. | ||||||
| 21 | Vom Büchernachdruck. | ||||||
| 22 | Vom Gleichheitsrecht in der Rekrutenstellung. | ||||||
| 23 | LBl E 32 R II 120-122 |
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| 24 | Erste Seite |
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| 25 | § 3 | ||||||
| 26 | Die Aufgabe ist: wie ist ein blos rechtlicher Besitz möglich. Wie ist | ||||||
| 27 | es möglich daß ich einen durch meinen Gebrauch einer Sache mit der er | ||||||
| 28 | nicht physisch verknüpft ist lädire oder: wie kan jemand durch seine bloße | ||||||
| 29 | Wilkühr mich vom Gebrauche einer Sache abhalten | ||||||
| 30 | Antwort. Ich muß mit allen andern in einem nicht erwerblichen | ||||||
| 31 | sondern angebohrnen Besitz desjenigen seyn was die Bedingung aller | ||||||
| 32 | Inhabung ausmacht d. i. alle als gemeinschaftliche Inhaber des Bodens | ||||||
| 33 | nach einem angebohrnen recht seyn - denn erworben kan das nicht werden | ||||||
| 34 | weil es den Grund aller Erwerbung ausmachen soll. - Aber diesen | ||||||
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