Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 283 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
Verknüpfungen:
|
|
||||
| 01 | Von dem Princip: einmal ein großes Verbrechen auszuüben um | ||||||
| 02 | es nachher durch lauter Wohlverhalten gut zu machen. Es ist noch von | ||||||
| 03 | dem princip unterschieden böse Mittel zu guten Absichten zu billigen. | ||||||
| 04 | Daß alle unsere Anschauungen bloße Formen der Dinge sind wie sie | ||||||
| 05 | uns erscheinen nicht wie sie sind folgt daraus weil es sonst gar keine | ||||||
| 06 | synthetische Sätze a priori u. keine Anschauungen a priori geben könnte | ||||||
| 07 | denn die letztere kann nur das Subjective unserer Vorstellung seyn was als | ||||||
| 08 | nothwendig allen empirischen Anschauungen untergelegt ist. - Wenn wir | ||||||
| 09 | die Dinge erkenneten wie sie sind so würden wir in der Warnehmung | ||||||
| 10 | also nicht erkennen daß sie so und nicht anders seyn müßten es wäre | ||||||
| 11 | also gar kein synthetisches Erkentnis a priori sondern alles solche Erkentnis | ||||||
| 12 | wäre empirisch. | ||||||
| 13 | Eben so wenn die Regel unsers Wollens eine Lust an irgend einem | ||||||
| 14 | Gegenstande voraussetzte so würde kein absolutes sollen dabey statt | ||||||
| 15 | finden. - Dieses also mithin auch die Freyheit eine practische Regel die | ||||||
| 16 | die Vernunft sich selbst vorschreibt muß unabhängig von der Lust für sich | ||||||
| 17 | allein gesetzgebend seyn u. an diesem eine Lust bewirken. | ||||||
| 18 | Zweite Seite |
||||||
| 19 | Die ganze Täuschung der 4 Subreptionen beruht darauf, daß der | ||||||
| 20 | Gesetzgeber sich einbildet er gebe das Gesetz was das Recht bestimmt für | ||||||
| 21 | die Partei indessen daß er es in der That für den Richter und der Gemächlichkeit | ||||||
| 22 | desselben giebt damit dieser der Nachforschungen der Umstände die | ||||||
| 23 | zu einer That concurriren können überhoben sey und sie am allgemeinen | ||||||
| 24 | des rechtlichen Acts halte. | ||||||
| 25 | Was nach Gesetzen in statu naturali unrecht ist das ist es auch in | ||||||
| 26 | statu civili - Aber nicht umgekehrt weil dieser jenen aber noch etwas | ||||||
| 27 | dazu enthält | ||||||
| 28 | Ob nomine regis zu schreiben gut | ||||||
| 29 | Ob es Erbkönige geben könne { | ob das Recht auf dem Eigenthum des Bodens ruhe. | |||||
| 30 | Wenn ein Fehler in der Staatsverwaltung ist so muß er so bald | ||||||
| 31 | als er erkannt wird auch abgestellt werden. - Ist er aber in der Verfassung | ||||||
| 32 | so ist dies nicht sogleich zu bejahen. - Denn es könnte seyn daß diese mit | ||||||
| 33 | andern so verflochten wären daß alles zu Grunde ginge. | ||||||
| [ Seite 282 ] [ Seite 284 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||