Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 219 |
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| 01 | Zweite Seite |
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| 02 | Die Handlung wodurch ich mache, daß etwas äußeres Mein wird | ||||||
| 03 | ist die rechtliche Erwerbung (NB. ich kan nicht durch die läsion eines | ||||||
| 04 | anderen erwerben denn wenn ich mir gleich Genugthung und Ersatz | ||||||
| 05 | verschaffe so ist das nicht Erwerbung sondern bloße Besitznehmung des | ||||||
| 06 | Meinen). | ||||||
| 07 | Ob per acceßionem erwerben Handlung sey? | ||||||
| 08 | Durch meine Erwerbung entspringt Anderen eine Verbindlichkeit | ||||||
| 09 | etwas zu leisten oder sich wovon zu enthalten die sie vor dieser meiner | ||||||
| 10 | Handlung nicht hatten. - Es kan aber niemandem eine Verbindlichkeit | ||||||
| 11 | entspringen als die er sich selbst zuzieht (omnis obligatio est contracta). | ||||||
| 12 | Also kan durch einseitige Willkühr niemand erwerben (wohl aber durch | ||||||
| 13 | einseitige Handlung) sondern nur durch vereinigte Willkühr derer die | ||||||
| 14 | in der Erwerbung eine Verbindlichkeit schaffen und sich wechselseitig | ||||||
| 15 | contrahiren. Die Möglichkeit aber und Befugnis alles Brauchbare erwerben | ||||||
| 16 | zu können ist a priori nothwendig: folglich auch die Vereinigung | ||||||
| 17 | der Willkühr der Menschen in Ansehung aller Objecte. Durch dasselbe | ||||||
| 18 | Princip also der Erwerblichkeit das alle Menschen haben ziehen | ||||||
| 19 | sie sich auch die Verbindlichkeit zu allein der Idee der Vereinigung | ||||||
| 20 | ihrer Willkühr über eben dasselbe Object nach Freyheitsgesetzen gemäs | ||||||
| 21 | erwerben zu können. - Also ist das Princip aller Erwerbung das der | ||||||
| 22 | Einschränkung jeder auch der einseitigen Willkühr auf die Bedingung | ||||||
| 23 | der Übereinstimmung mit einer allgemeinen möglichen Vereinigung | ||||||
| 24 | der Willkühr über dasselbe Object. | ||||||
| 25 | Das Princip aller Sätze des angebohrnen Rechts | ||||||
| 26 | ist analytisch. | ||||||
| 27 | Das aller Sätze eines erwerblichen Rechts synthetisch. | ||||||
| 28 | Denn: bey den ersteren Sätzen gehen wir nicht über die Bedingungen | ||||||
| 29 | der Freyheit hinaus (ohne die Willkühr mit irgend einem Object | ||||||
| 30 | mehr zu versehen) daß nämlich sie mit der Freyheit von jedermann nach | ||||||
| 31 | einer allgemeinen Regel zusammenstimmen müsse (die Handlungen | ||||||
| 32 | werden dadurch nur betrachtet so fern sie rechtmäßig sind). | ||||||
| 33 | Bey den Sätzen der zweiten Art vermehre ich die Willkühr mit | ||||||
| 34 | einem äußern Object was von Natur niemandem angehört d. i. nicht | ||||||
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