Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 167 |
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| 01 | Es kommt unendlich mehr auf die Regierungs Art daß sie gut sey | ||||||
| 02 | als auf die Staatsform an welche nur sofern besser ist als sie zu jener | ||||||
| 03 | einen bessern Grund legt. - Die Griechen kannten nicht das repräsentative | ||||||
| 04 | System. | ||||||
| 05 | Zweite Seite |
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| 06 | Ehe wir aber die Art dieser Gewahrleistung näher bestimmen wird | ||||||
| 07 | es nöthig seyn vorher den Zustand nachzusuchen den die Natur für die | ||||||
| 08 | auf ihrem großen Schauplatz handelnde Personen zuerst veranstaltet | ||||||
| 09 | hat der zuletzt ihre Friedenssicherung nothwendig machte. Alsdann aber | ||||||
| 10 | auch die Art wie sie diese Sicherheit leistete. | ||||||
| 11 | LBl F 16 R II 336-339 |
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| 12 | Erste Seite |
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| 13 | Da die Art wie Staaten ihr Recht verfolgen (modus ius suum | ||||||
| 14 | persequendi) nie ein äußerer Gerichtshof seyn kan bey dem sie es etwa | ||||||
| 15 | durch den Proceß suchten durch den Krieg aber und den Ausschlag desselben | ||||||
| 16 | den Sieg das Recht nicht entschieden wird und selbst der Friedensvertrag | ||||||
| 17 | (pactum pacis) der auf ihn folgt zwar diesem Kriege der eben | ||||||
| 18 | geführt worden, rechtlich ein Ende macht aber nicht dem Kriegszustande | ||||||
| 19 | immer Ursachen zu einem neuen Vorwand zu finden der immer für | ||||||
| 20 | gegründet gelten muß weil im Naturstande ein jeder in seiner eigenen | ||||||
| 21 | Sache Richter ist gleichwohl aber nach der Idee des Völkerrechts es von | ||||||
| 22 | den Staaten nicht wie von einzelnen Menschen gelten kann sie sollen | ||||||
| 23 | aus dem Naturzustande als einem Zustande der öffentlich zum Princip | ||||||
| 24 | angenommenen Ungerechtigkeit herausgehen um sich unter eine äußere | ||||||
| 25 | Gesetzgebende Gewalt zu fügen und gleichwohl die Vernunft vom Throne | ||||||
| 26 | der höchsten moralisch-gesetzgebenden Gewalt herab den Krieg als einen | ||||||
| 27 | Rechtsgang schlechterdings verdammt und den Friedenszustand zur | ||||||
| 28 | Pflicht macht keine rechtliche Einstimmung unter Menschen aber ohne | ||||||
| 29 | einen Vertrag verbindende Kraft hat - so muß es einen Bund unter | ||||||
| 30 | Staaten geben der lediglich auf die wechselseitige Erhaltung des Friedens | ||||||
| 31 | untereinander gestellet ist. - Dies ist ein Recht der Völcker selbst im | ||||||
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