Kant: AA XX, Vorredeentwürfe zur ... , Seite 433 |
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Text (Kant):
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| 01 | Vorrede |
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| 02 | Obgleich die einzige wahre Religion, weil sie jedermann verbindet, | ||||||
| 03 | auch von jedermann auf alle erdenkliche Art und zwar (um Anderer | ||||||
| 04 | Urtheile auch zum Probiersteine der seinigen zu benutzen) öffentlich muß | ||||||
| 05 | geprüft werden dürfen, indem kein Anderer als ich selbst meine Verirrung | ||||||
| 06 | von derselben verantworten soll: so kan es doch wohl geschehen | ||||||
| 07 | daß in einem Staat vielleicht weil man glaubt daß er auch für die Seeligkeit | ||||||
| 08 | (nicht blos das Erdenglük) des Unterthanen Sorge tragen müsse | ||||||
| 09 | vielleicht auch um sich selbst vermittelst der Kirche zu stützen, Anordnungen | ||||||
| 10 | getroffen worden, welche den einmal angenommenen öffentlichen Religionsglauben | ||||||
| 11 | gleichsam mit einem Interdict gegen alle Neuerungen und | ||||||
| 12 | Veränderungen (die den Verdacht einer Ungewisheit desselben rege | ||||||
| 13 | machen könnten) belegen und gewisse Personen zu Aufbewahrern, Wächtern | ||||||
| 14 | und alleinigen Auslegern der Urkunden desselben privilegiren. — | ||||||
| 15 | Hiebey ist nun für den Getreuen und ruhigen Unterthan (der freylich unter | ||||||
| 16 | diesen Umständen nicht als activer, stimmhabender Bürger betrachtet | ||||||
| 17 | wird) nichts zu thun, als zu gehorchen. Nur Eines macht noch Bedenken: | ||||||
| 18 | nämlich, da in jedem auf Facta gegründeten Offenbahrungsglauben doch | ||||||
| 19 | immer auch allgemine Religionsbegriffe und Principien, mithin das was | ||||||
| 20 | auf einen reinen Vernunftglauben Beziehung hat enthalten seyn muß | ||||||
| 21 | in der Concurrenz des letzteren (der nie verboten werden darf) mit dem | ||||||
| 22 | ersteren es darauf ankomme wer die Befugnis habe über das Forum zu | ||||||
| 23 | entscheiden, vor das eine Meynung, eine Schrift, dadurch in den durch | ||||||
| 01 5. Seite des Manuskripts. | |||||||
| 02 wahre δ: (wenigstens dafür gehaltene) | |||||||
| 04 benutzen) δ auch | |||||||
| 05 dürfen, δ? indem δ doch | |||||||
| 07 weil — auch s.Z. (?) am Rande. Im Text δ: aus übergütiger Sorge δ Sorge v.a. δ Vorsorge | |||||||
| 08 Sorge — müsse s.Z. (?) am Rande. | |||||||
| 09 sich selbst g.Z., erst: diesen (g.Z.) Kirche δ den Staat | |||||||
| 10 öffentlichen g.Z. am Rande. | |||||||
| 13-14 Erste Fassung: Aufbewahrern und Auslegern | |||||||
| 15-17 (der — wird) g.Z. am Rande. | |||||||
| 19 auch g.Z. | |||||||
| 20 auf einen v.a. einem Vernunftglauben δ: ausmacht kan gehören ob (ohne welch ob wer muß δ: ob so ist die Frage ob wer (wer versehentlich nicht mitdurchstrichen) Beziehung — δ wer g.Z., von enthalten an am Rande. | |||||||
| 22 es — wer g.Z. am Rande. Ursprüngliche Fortsetzung: zu entscheiden berechtigt sey zu welchem von beyden Gebieten eine Meynung eine Schrift gehört1) ob sie in die biblische Theologie eingreife und daher der Censur jener die Befugnis g.Z., erst: das Recht über — Forum g.Z. am Rande. | |||||||
| 23 vor das g.Z., erst: ob dadurch g.Z. | |||||||
| 24 Erste Fassung: Eingriffe thun zweite Fassung: eingriffe zu thun δ-Fortsetzung: scheint sich innerhalb den Grenzen des bloßen Vernunftglaubens bleibend beurth angesehen werden solle. Nur nachdem das erstere δ scheint erst: δ betr als | |||||||
| 24-(434)02 oder — müsse. g.Z. am Rande. | |||||||
| 1) δ gehört g.Z., erst: zu zählen sey | |||||||
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