Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 652 |
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| 01 | S. II: | |||||||||
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| 03 | Die Zufalligkeit soll aus der Veränderlichkeit eines Dinges erkannt | |||||||||
| 04 | werden, also auch wenn es seine Nothwendigkeit aus der Unveranderlichkeit, | |||||||||
| 05 | welche nur bei dem Begrif der hochsten Realitaet angetroffen werde. | |||||||||
| 06 | Das ist aber nur die logische Unveränderlichkeit eines Begrifs in Ansehung | |||||||||
| 07 | seiner Bestimmungen im Denken, aber nicht die Reale des Dinges selbst. | |||||||||
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| 09 | Daß ein realissimum nothwendig sey, keine objective d. i. aus in | |||||||||
| 10 | seinem Begriffe nicht die Existenz liege; so kan auch, das ein necessarium | |||||||||
| 11 | ens realissimum sey, nicht im Begrif des necessarii liegen. Denn im ersten | |||||||||
| 12 | Fall wäre der Begrif des realissimi ein conceptus latior als der eines | |||||||||
| 13 | nothwendigen Wesens, sieser also angustior; im zweyten Falle wäre jener | |||||||||
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