Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 783 |
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01 | und des bürgerlichen, 2. des Misverhältnisses der Wissenschaft zu dem | |||||||
02 | Alter Leben des Menschen. | |||||||
03 | (s Der Mensch ist ein Thier, das Unterweisung (Cultur), das Zucht, | |||||||
04 | das einen Herrn und eine sittlichkeit nothig hat. ) | |||||||
05 | Alter der Kindheit. Des Jünglings. Mannes. Rousseau: vom | |||||||
06 | Stande der Natur. | |||||||
07 | (g ob es nothig sey, in die Wälder zurük zu kehren? Der natürliche | |||||||
08 | Mensch ist physisch vollkommener (g als Thier, auch glüklicher, freyer ), | |||||||
09 | aber der bürgerliche moralisch in Ansehung der Menschheit überhaupt*. | |||||||
10 | Laster und Elend. ) | |||||||
11 | * (er ist im Fortschreiten zu der Vollkommenheit, welche vom | |||||||
12 | Ganzen auf ieden Theil abgeleitet wird.) | |||||||
13 | Wissenschaften gehören nicht zur Bestimmung einzelner Menschen, | |||||||
14 | aber des Menschlichen Geschlechts, um dieses zu verfeinern und die | |||||||
15 | durch den luxus überhand nehmende übel zu ürbessern. | |||||||
16 | (s Die Naturbestimmung in Ansehung der Thierheit nach Rousseau | |||||||
17 | streitet mit der in Ansehung der Menschheit; daher alles Böse. ) | |||||||
18 | S. II: | |||||||
19 | Die Absicht der Vorsehung war, daß sich zwar Völker bilden, aber | |||||||
20 | nicht zusammenfließen solten. Daher Nationalstoltz, Nationalhaß und | |||||||
21 | patriotische Eifersucht. Die Unmöglichkeit, große Staaten lange zu | |||||||
22 | erhalten. | |||||||
23 | Juden und Türken aus Religionsstoltz. Indianer aus Religionspflicht. | |||||||
24 | Franzosen aus dem Wahn und Spanier aus Character und | |||||||
25 | Gebrauche. Dieses ist ein mechanismus, der sich auf instinct gründet | |||||||
26 | und den die Vernunft mäßigen muß. Kriege. | |||||||
27 | Die letzte Vollkommenheit: Völkerbund. | |||||||
28 | (g Ge Staatskorper. Der einzelne Mensch verliert, aber gewinnt | |||||||
29 | als ein Glied im Ganzen, ist ietzt im Fortschritt zur Vollkommenheit. ) | |||||||
30 | Der Gesetzliche Obrigkeitliche Zwang entwikelt talente (g und | |||||||
31 | tugenden ) und verfeinert die Sitten. woraus ein 2. Zwang der Anständigkeit | |||||||
32 | entspringt (aesthetisch) (g Sitten ). Die letzte dritte Bestimmung | |||||||
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