Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 144 |
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| 01 | 2. Erfahrungsgegenstände erlauben bloß Nominalerklärungen. Logische Nominal | ||||||
| 02 | Definitionen gegebener Verstandesbegriffe sind von einem Attribut hergenommen, | ||||||
| 03 | Real=Definitionen hingegen aus dem Wesen der Sache, dem ersten | ||||||
| 04 | Grunde der Möglichkeit. Die letztern enthalten also das, was jederzeit der | ||||||
| 05 | Sache zukommt - das Realwesen derselben. Bloß verneinende Definitionen | ||||||
| 06 | können auch keine Real=Definitionen heißen, weil verneinende Merkmale | ||||||
| 07 | wohl zur Unterscheidung einer Sache von andern eben so gut dienen | ||||||
| 08 | können als bejahende, aber nicht zur Erkenntniß der Sache ihrer innern Möglichkeit | ||||||
| 09 | nach. | ||||||
| 10 | In Sachen der Moral müssen immer Real=Definitionen gesucht werden, | ||||||
| 11 | dahin muß alles unser Bestreben gerichtet sein. Real=Definitionen giebt es in | ||||||
| 12 | der Mathematik, denn die Definition eines willkürlichen Begriffs ist immer | ||||||
| 13 | real. | ||||||
| 14 | 3. Eine Definition ist genetisch, wenn sie einen Begriff giebt, durch welchen der | ||||||
| 15 | Gegenstand a priori in concreto kann dargestellt werden; dergleichen sind alle | ||||||
| 16 | mathematischen Definitionen. | ||||||
| 17 | §. 107. |
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| 18 | Haupterfordernisse der Definition. |
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| 19 | Die wesentlichen und allgemeinen Erfordernisse, die zur Vollkommenheit | ||||||
| 20 | einer Definition überhaupt gehören, lassen sich unter den vier Hauptmomenten | ||||||
| 21 | der Quantität, Qualität, Relation und Modalität betrachten: | ||||||
| 22 | 1) der Quantität nach - was die Sphäre der Definition betrifft | ||||||
| 23 | müssen die Definition und das Definitum Wechselbegriffe ( conceptus | ||||||
| 24 | reciproci ), und mithin die Definition weder weiter noch | ||||||
| 25 | enger sein als ihr Definitum, | ||||||
| 26 | 2) der Qualität nach muß die Definition ein ausführlicher und | ||||||
| 27 | zugleich präciser Begriff sein, | ||||||
| 28 | 3) der Relation nach muß sie nicht tautologisch, d. i. die Merkmale | ||||||
| 29 | des Definitums müssen, als Erkenntnißgründe desselben, von | ||||||
| 30 | ihm selbst verschieden sein, und endlich | ||||||
| 31 | 4) der Modalität nach müssen die Merkmale nothwendig und also | ||||||
| 32 | nicht solche sein, die durch Erfahrung hinzukommen. | ||||||
| 33 | Anmerkung. Die Bedingung: daß der Gattungsbegriff und der Begriff des | ||||||
| 34 | specifischen Unterschiedes ( genus und differentia specifica ) die Definition ausmachen | ||||||
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