Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 136 |
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Text (Kant):
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| 01 | §. 93. |
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| 02 | Probatio plus und minus probans. |
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| 03 | Ein Beweis kann zu viel, aber auch zu wenig beweisen. Im | ||||||
| 04 | letztern Falle beweist er nur einen Theil von dem, was bewiesen werden | ||||||
| 05 | soll, im erstern geht er auch auf das, welches falsch ist. | ||||||
| 06 | Anmerkung. Ein Beweis, der zu wenig beweist, kann wahr sein und ist also | ||||||
| 07 | nicht zu verwerfen. Beweist er aber zu viel: so beweist er mehr, als was wahr | ||||||
| 08 | ist; und das ist denn falsch. So beweist z. B. der Beweis wider den Selbstmord: | ||||||
| 09 | daß, wer sich nicht das Leben gegeben, es sich auch nicht nehmen könne, | ||||||
| 10 | zu viel; denn aus diesem Grunde dürften wir auch keine Thiere tödten. Er ist | ||||||
| 11 | also falsch. | ||||||
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