Kant: Briefwechsel, Brief 186, Von Iohann Christoph Berens.

     
           
 

 

 

 

 

 
  Von Iohann Christoph Berens.      
           
  18. Dec. 1782.      
           
  Sehr geehrter Freund      
           
  Alles was von Ihnen komt kan mir nicht anders wie angelegentlich      
  seyn, und diesesmal betrift es überdem einen so rechtschaffnen Mann      
  wie den HE: M. Dosse, zu dessen Versorgung ich gerne alles beytrage.      
  Ich wäre ohne Trost wen mein jüngster Sohn von dem Sie      
  gutes weissagen, nicht besser gerathen sollte, wie mein verstorbener.      
  Es ist schändlich von guten Kaufleuten, daß sie sich mit dem Kinde      
  eingelassen haben; es sollte aber auch deren Schade seyn, die den Genu      
  davon haben wollten. Ich kan noch nicht einmal übersehen wie weit      
           
  er sich verwickelt gehabt und sollte es also aus Klugheit ein Iahr anstehen      
  lassen, den Nachlaß zu berichtigen: ich werde mich auch gegen      
  keine andere Gläubiger vors erste dazu verstehen; weil ich aber bey      
  der ersten Aufnahme des Verstorbnen, den Königsbergern mein Wort      
  gab, sie nicht leyden zu lassen, so wünsche ich die Sache mit ihnen in      
  der Stille abzumachen. Es muß aber alles kurtz und bald geendiget      
  werden, sonst wird nichts daraus. Nehmen Sie L: F: wenn Sie      
  wollen HE: Motherby bey der Abrechnung zu Hülfe - Das höchste      
  sind Ein hundert holl. Ducaten die ich dazu anwenden kan wofür die      
  HE: K et S: die ziemliche Courant Rechnung die ich nicht mehr habe      
  noch zu sehen wünsche quittiren müssen. Ich thue dies wider Rath      
  meiner Freunde. Ist gleich Bezahlung nöthig so ist wohl HE:      
  Motherby so gut dafür auf mich zu asigniren: den besten Caviar      
  dafür statt der Provision. Die Beylagen gehören zum theil zu dieser      
  Sache, zum theil betreffen sie die an mich ergangne Anfragen.      
           
  Wenn Sie hören daß mein guter Bruder Georg in Konigsberg      
  ist, wie er denn in diesen Tagen da eintreffen muß, so entziehen Sie      
  Sich doch seiner Gesellschaft nicht, sondern grüssen den guten Mann      
  von mir.      
           
  In der gewissen Hofnung Sie L: F: noch einmal persohnlich zu      
  sehen grüsse ich Sie schriftlich mit hertzlicher Verehrung und Erkentlichkeit      
           
  Riga d 13 dec 1782 I C Berens      
           
           
           
     

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