Kant: AA XVI, L §. 422-426. IX 149. §. 117. [Analytische ... , Seite 795  | 
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| 01 | bleibt, wie er dazu komme. Ich kann etwas verkaufen, was mir ein | ||||||
| 02 | anderer zum Verkauf gegeben, als die meinige. | ||||||
3352. υ-ψ. L 115.  | 
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| 04 | Das recht kann negativ genommen werden; da bedeutet es blos: | ||||||
| 05 | nicht Unrecht. Diese Bewandtnis hat es mit dem ius reale. Aber es | ||||||
| 06 | ist auch affirmativ; da bezieht es sich auf obligation und ist ius personale. | ||||||
3353. υ-ψ. L 115.  | 
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| 09 | Man muß iederzeit untersceiden, was an sich zur Vollkommenheit | ||||||
| 10 | gehört, und was zu deren Ausführung erfodert wird. Dieses muß zuletzt | ||||||
| 11 | gelassen werden. Billig solte der Richter aus dem facto und nicht aus | ||||||
| 12 | de allegirten Rechtsgründen der advocaten urtheilen; denn die können | ||||||
| 13 | falsch, aber die Sache doch recht sein. Obgleich dergleichen Art zu | ||||||
| 14 | beschwerlich ist, so ist sie doch vielleicht nicht unmöglich. | ||||||
3354. υ-ψ. L 115'.  | 
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| 16 | Man kann alle Gesetze in rechtsbestimmende und vorsorgende eintheilen. | ||||||
| 17 | Die letzte müssen von den ersteren ganz abgesondert werden. | ||||||
| 18 | Dadurch bekommt der, vor welchen die Regirung sorgt, kein Recht und | ||||||
| 19 | muß nicht profitiren. Ferner Gesetze, die zur Leichtigkeit der Rechtsbestimmung | ||||||
| 20 | gehören, die müssen einfach seyn. | ||||||
3355. υ-ψ. L 116.  | 
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| 22 | In dem Verkauf einer Sache sind drey Stüke: 1. Der Verkäufer, | ||||||
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