Kant: AA XVI, L §. 155-167. IX 65-73. [Gewissheit der ... , Seite 381 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
| 01 | ist ein Grund, der mich den Sitten nach entscheidet, was ich annehmen | ||||||
| 02 | soll. | ||||||
| 03 | Nach practischen Gesetzen überhaupt heißt es so: wenn ich das nicht | ||||||
| 04 | annehmen wolte, so würde mit solcher Art zu urtheilen ich nichts Kluges | ||||||
| 05 | thun könen. Meine Meinung darf ich nicht verantworten (außer wenn | ||||||
| 06 | einer die richtigkeit meiner Gründe streitet), denn ich habe es angenommen. | ||||||
| 07 | Was ich aber glaube, muß ich verantworten. | ||||||
| 08 | L 43: | ||||||
| 09 | Man kan auf eine boße Meinung wohl eine Untersuchung eines | ||||||
| 10 | facti anstellen, aber zur anklage gehört ein Glaube, daß der andre schuldig | ||||||
| 11 | sey. In der Chemie sätze, die Geglaubt werden. | ||||||
| 12 | (s qvod dubitas, ne feceris. moralische Gewisheit. ) | ||||||
2463. ρ3? (μ?) (κ3?) (η2?) υ?? L 43'. |
|||||||
| 14 | Beym glauben nimmt man etwas an, man ist entschieden. | ||||||
| 15 | Beym Meinen in suspenso. Man ist noch frey. Bey jenem im | ||||||
| 16 | Zwange. | ||||||
2463a. ρ3-υ? (μ?) κ3?? L 45. Neben und unter L §. 166: |
|||||||
| 18 | Wir meynen vor der Untersuchung. | ||||||
| 19 | Wir glauben nach dem, was wir ietzt wissen, mit dem Vorbehalt, | ||||||
| 20 | bey künftig verändertem oder vermehrten Erkentnis anders zu urtheilen. | ||||||
| 21 | Oder wir sind fest überzeugt und wissen. | ||||||
| [ Seite 380 ] [ Seite 382 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||