Kant: AA XVI, L §. 155-167. IX 65-73. [Gewissheit der ... , Seite 380 |
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| 2461. ρ3? (μ?) (κ3?) (η2?) υ?? L 43'. L 43. |
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| 02 | L 43': | ||||||
| 03 | Der Glaube ist ein Vorwarhalten aus innerlich zureichenden, obzwar | ||||||
| 04 | nicht äußerlich zureichenden Gründen. | ||||||
| 05 | L 43: | ||||||
| 06 | (s ich glaube eine andre Welt, ob ich zwar nicht weiß. ) | ||||||
| 07 | (s Woran kenne ich, daß mein Vorwarhalten subiectiv hinreichend | ||||||
| 08 | sey, d. i. niemals aufhören könne. ) | ||||||
2462. ρ3? (μ?) (κ3?) (η2?) υ?? L 43'. L 43. |
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| 10 | L 43': | ||||||
| 11 | Glauben ist eine Annehmung einer Erkentnis aus Vorsatz. | ||||||
| 12 | Man muß einiges Annehmen, wenn man es gleichwohl nicht gewis | ||||||
| 13 | weis, wegen der Nutzbarkeit der Voraussetzungen, sich durch ihre Folgen | ||||||
| 14 | endlich zu bestätigen. Was man erst geglaubt hat, weiß man nachher. | ||||||
| 15 | Annehmungswürdig. | ||||||
| 16 | Das Vollständige Vorwarhalten nach praktischen Gesetzen (nicht | ||||||
| 17 | aus praktischen Gründen) ist der Glaube. Ich glaube, daß ein America | ||||||
| 18 | sey (nicht: ich weiß es nach logischen Gründen): denn wenn ich bey solchen | ||||||
| 19 | Zeugnissen es noch nicht annehmen wolte: was wolte ich denn annehmen | ||||||
| 20 | bey in ansehung meiner handlungen und Entschließungen. Es sind | ||||||
| 21 | hier die Gründe Zwar blos theoretisch, aber eine anal die Gesetze wenn sie | ||||||
| 22 | nach der analogie der practischen betrachtet werden, sind sie nach practischen | ||||||
| 23 | Gesetzen Zureichend. Dieses Annehmen ist dann eine vollige Entschiedenheit | ||||||
| 24 | wenn es nach practischen nöthigenden Gesetzen angenommen | ||||||
| 25 | werden muß. z. E. Ich Glaube, daß eine andere Welt sey. Dieser | ||||||
| 26 | Glaube, wenn er sich blos auf Nachrichten gründet, wäre nicht rechtmäßig. | ||||||
| 27 | Denn da würden mehr Gründe der Glaubwürdigkeit erfodert | ||||||
| 28 | werden. Der Moralische Glaube ist, der nach moralischen Gesetzen | ||||||
| 29 | ist Wo wenn ich als Folge oder als Grund der moralitaet. Hier | ||||||
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