Kant: AA XV, Zweiter Anhang Medicin. , Seite 972

   
         
 

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  01 zu werden dabey gewagt würden (auch nur eine Ansteckung beständig    
  02 fürchten zu müssen). — Der Weise Gebrauch solcher Mittel kann nicht    
  03 von einzelnen Menschen, sondern muß von der Vorsehung erwartet werden,    
  04 welche Krieg und Kinderpocken (und zwar absichtlich) gewollt zu haben    
  05 scheint, um die große Vermehrung hiedurch einzuschränken. — Ob dieses    
  06 nun gleich, was den Krieg betrift, kein den Menschen erlaubtes Mittel    
  07 ist, so ist doch das zweyte mittel, nämlich das der kinderpocken, durch    
  08 andere Menschen erlaubt: „daß namlich die Regierung die Pockeninoculirung    
  09 durchgängig anbefehle, da sie dann für jeden Einzelnen unvermeidlich:    
  10 mithin erlaubt ist“.    
         
  11 * (g Z. B. von jenem Regiments Chirurgus. )    
         
   

 

1552.   ω5.   L Bl. aus dem nachgelassenen Ms. (vgl. XIV S. XXV).   A. M. XXII 393—395.
 
   
  14
Pockennoth.
   
         
  15 Unter allen Gefahren, in die der Mensch, der etwas wagt, gerathen    
  16 kann, ist die, in Versuchung der Verletzung seiner Pflicht zu gerathen, für    
  17 einen wohldenkenden Menschen die größte ihrer Wichtigkeit nach, obgleich,    
     

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