Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 610

   
         
 

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  01 nicht dem Gebothe desienigen Herren unterworfen fühlen, der ohne Ausnahme    
  02 Herr über alles ist. Der Wahre oberherr des Staats ist die Idee    
  03 der gantzen Gesellschaft und der, so ihm Gewalt giebt: Gott, d. i. derjenige,    
  04 welcher diese idee realisirt oder personificirt. Denn der Staat ist allen    
  05 sein eigner Herr und also über iedes Glied: dominus originarius.    
         
   

 

1399.   π.   M 301.   E I 665.
 
   
  07 Der Stadhalter Gottes auf Erden ist immer der gemeinschaft allgemeine    
  08 Mensch (maximus homo) oder und. Nur der Staat ist absoluter    
  09 Herr; der souverain ist dessen repraesentant, und, da er wegen seiner Einstimung    
  10 mit dem Willen des Staats keinem Menschen Verantwortlich ist    
  11 und gleichwohl doch verantwortlich seyn muß, so muß er dem einigen    
  12 absoluten Herrn der ganzen Natur verantwortlich seyn. Ein souverain    
  13 muß also in seiner Function des hochsten repraesentanten wohl unterwiesen    
  14 und von Gesinnungen der Religion erfüllet seyn.    
         
   

 

1400.   π.   M 302'.   E I 670.
 
   
  16 Es wurde den rohen und halbwilden Zeiten beygemessen, daß homer    
  17 seine Helden noch so hart und unbarmherzig, aber doch tapfer vorstellt.    
  18 Der Muth und das kriegerische Talent machten alles aus. Sind unsere    
  19 Zeiten nicht noch eben so mit barbarey angestekt. Die Ehre der Fürsten    
  20 wird in ihrem Heldengeist gepriesen, und die Geschichtschreiber sind    
  21 immer lieber im Lager als dem Cabinet. Man rechnet einem ganzen    
  22 Staat, wenn er sich nur vergrößern kan, die Ungerechtigkeit vor keinen    
  23 Schimpf an. Man glaubt, der selbst gesetze giebt, sey an kein Gesetz    
  24 gebunden. sunt superis sua iura. Die Fürsten haben keinen Begrif von    
  25 Rechten, die ihnen im wege stehen, sondern reden höchstens von Gütigkeit.    
     

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