Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 563

   
         
 

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    1278.   ρ? σ? υ? π??   M 311'. 311.
 
   
  01 311':    
         
  03 Das Recht des Mannes zur Herrschaft im Hause gründet sich auf    
  04 die Verbindlichkeit desselben es zu erhalten.    
         
  05 Der Mann hat ein recht zu herrschen, aber keine Neigung dazu,    
  06 die Frau eine Neigung ohne recht. Diese Neigung ist in der Natur,    
  07 kan aber nur wenn die Macht ihrer reitze sich zeigt ins Spiel kommen    
  08 Die Neigung zu herrschen ist (g anfänglich nur ) die Foderung, daß ihre Verwilligung    
  09 nur Gunstbezeigungen sind, davor sie der Mann auch Gerne    
  10 annimmt, also nur Erlaubnisse und nicht (g Ansprüche oder ) schuldige    
  11 Dienstleistung. Mithin daß der Mann nur ein begünstigter Liebhaber    
  12 sey und Herrschaft über sie Grobheit sey*, daß sie vor die. überdem    
  13 vornemlich, weil sie ihn immer in Furcht hält ihre Gunst weiter zu erstreken,    
  14 sie von seiner Seite willfahrigkeit erwartet.    
         
  15 M 311:    
         
  16 * (g Zeigt sie selber ein Bedürfnis aus Neigung, so vergiebt sie    
  17 ihren Anspruch. )    
         
   

 

1279.   ρ1? σ1? φ1? π??   M 311'.   E I 588.
 
   
  19 Die Natur hat den Theil der Menschlichen Gattung, der ihr liebstes    
  20 Unterpfand aufbewahren soll, zugleich zu ihrem Günstling aufgenommen.    
  21 Schön, sanft, zur Zartlichkeit bewegend, (g empfindlich, ) weigernd, eigenliebig,    
  22 furchtsam, verschmitzt, herrschsüchtig nicht durch Gewalt, sondern    
  23 durch Neigung des anderen Theils. Sparsam.    
         
   

 

1280.   ρ—υ? π??   M 320'.   E I 542.
 
   
  25 Ein Hauptumstand ist der: die Frau muß nicht suchen (sich anbieten),    
  26 sondern Gesucht werden. Daraus folgt, daß sie nicht so delicat    
     

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