Kant: AA XII, Briefwechsel 1797 , Seite 183

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 quemlibet hujus rei possessorem gegen den Inhaber desselben) an.      
  02 Das Recht des Gebrauchs desselben zum häuslichen Bedarf ist analogisch      
  03 einem Rechte in der Sache, weil er nicht frei ist, als Glied      
  04 sich von dieser häuslichen Gesellschaft zu trennen, und daher mit Gewalt      
  05 dahin zurückgeführt werden darf, welches einem verdungenen      
  06 Tagelöhner, der bei der Hälfte der Arbeit (wenn er sonst nichts dem      
  07 Herrn entfremdete) sich entfernt, nicht geschehen kann, nämlich ihn einzufangen,      
  08 weil er nicht zu dem Seinen des Hausherrn gehörte, wie      
  09 Knecht und Magd, welche integrirende Theile des Hauswesens sind.      
           
  10 Iedoch das Weitere bei anderer Gelegenheit. Ietzt setze ich nichts      
  11 hinzu, als: daß mir jede Nachricht von Ihrer Gesundheit, Ihrem Ruhm      
  12 und Ihrem Wohlwollen gegen mich jederzeit sehr erfreulich seyn wird.      
           
           
    762.      
  14 An Iohann Heinrich Tieftrunk.      
           
  15 12. Iuli 1797.      
           
  16 Daß die Verhandlung mit Hrn. Beck, wegen eines ihm in Vorschlag      
  17 gebrachten Liber retractationum, die Veranlassung zu einer schriftlichen      
  18 Unterhaltung mit Ihnen, Würdiger Mann! geworden ist, ist mir      
  19 sehr angenehm; so wie auch der Gebrauch, den Sie von meiner R[echts]=L[ehre]      
  20 in Ihrem neuesten Werk über das Privat und öffentliche Recht gemacht      
  21 haben. - Es wär mir lieb, wenn Hr. Beck Ihre "Kurze Darstellung      
  22 eines wesentlichen Puncts in der transsc : Aesthetik u. Logik etc."      
  23 wofern er sich von der Richtigkeit derselben überzeugen kann, sich zum      
  24 Bewegungsgrunde dienen ließe, seinen Standpunct zu veränderen      
  25 und ihn wieder zurecht zu stellen. In dem Falle aber, daß er dazu      
  26 nicht entschlossen ist, wäre es am besten, die Sache auf sich beruhen      
  27 zu lassen; es müßte denn Hr. Schlettwein, oder ein Anderer dieses      
  28 Stillschweigen für Eingeständnis ausgeben und darauf seine Befehdungen      
  29 gründen wollen. - Wenn die Zurechtweisung fruchtlos ist,      
  30 warum sollen Andere von der Mishelligkeit öffentlich benachrichtigt      
  31 werden?      
           
  32 Meine Liebe und Achtung für Hrn Beck, und selbst die des würdigen      
  33 Herren Hofprediger Schultz, soll hiebey nichts verlieren; wiewohl      
  34 der letztere eine gewisse ihn befremdende Bitterkeit im Briefe des      
           
     

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