Kant: AA VIII, Anhang. ... , Seite 460

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 wie sie beschaffen sei, wissen, wird ganz getreulich durch das Geständniß      
  02 ausgewichen, daß man in Absicht des letztern nichts wissen könne,      
  03 weil Freiheit sich nicht durch sinnliche Wahrnehmung offenbart, obgleich      
  04 man von ihren Erfolgen, in so fern diese sich unserer Wahrnehmung      
  05 anbieten, wie von allen andern Phänomenen, die in der Zeit erfolgen, bestimmende      
  06 Gründe angeben kann und in diesem Betracht also jener Frage      
  07 nicht auszuweichen braucht. Eben so ist es mit dem andern Einwurf      
  08 (S. 38) bewandt, wo es heißt: daß von Kant selbst zugestanden werde,      
  09 unsere Vernunft sei nicht ohne Hindernisse praktisch und mithin unsere      
  10 Selbstthätigkeit nicht ohne Hemmungen wirksam: denn diese Hemmungen      
  11 und Hindernisse, welche uns durch sinnliche Wahrnehmung gegenwärtig      
  12 werden, gelten wieder nur von dem, was sich überhaupt an uns sinnlich      
  13 wahrnehmen, nicht aber von dem, was, einer solchen Wahrnehmung      
  14 entnommen, sich bloß gedenken läßt. Und auf gleiche Weise verhält es      
  15 sich mit mehreren Einwürfen, welche Erläuterungen eines Begriffs verlangen,      
  16 von dem im gesammten Gebiete der Erfahrung nichts Ähnliches      
  17 anzutreffen sein kann, und von dessen Gegenstand, der Freiheit, die speculative      
  18 Philosophie (mit Verzicht auf Einsichten in die Beschaffenheit      
  19 desselben) sich begnügen muß, erkennen zu können, daß derselbe weder an      
  20 sich selbst noch in Verbindung mit der Naturnothwendigkeit seiner Phänomene,      
  21 d. i. unserer Handlungen, widersprechend, sondern als zusammenbestehend      
  22 im Menschen nach der zwiefachen Weise seines Daseins in der      
  23 Zeitfolge und außer aller Zeitbestimmung gedenkbar sei.      
           
           
     

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