Kant: AA VIII, Über die Buchmacherei. ... , Seite 435

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 traten, wie die visionäre Geschichte weiter sagt, theils durch die während      
  02 der Zeit allmählich fortrückende leidige Aufklärung, theils auch weil      
  03 eine jede Regierung für das Volk ihre Lasten hat, wo die Austauschung      
  04 der alten gegen eine neue vor der Hand Erleichterung verspricht, nunmehr      
  05 Demagogen im Volke auf, und da wurde decretirt, wie folgt:      
           
  06 Nämlich im siebenten Gouvernement erwählte nun zwar das Volk      
  07 den Sohn des vorigen Herzogs. Dieser aber war in Cultur und Luxus      
  08 mit dem Zeitalter schon fortgerückt und hatte wenig Lust, durch gute      
  09 Wirthschaft die Wohlhabenheit desselben zu erhalten, desto mehr aber zu      
  10 genießen. Er ließ daher das alte Schloß verfallen, um Lust= und Jagdhäuser      
  11 zu festlichen Vergnügungen und Wildhetzen, zur eigenen und des      
  12 Volks Ergötzlichkeit und Geschmack einzurichten. Das herrliche Theater      
  13 sammt dem alten silbernen Tafelservice wurden, jenes in große Tanzsäle,      
  14 dieses in geschmackvolleres Porcelaine verwandelt; unter dem Vorwande,      
  15 daß das Silber als Geld im Lande einen besseren Umlauf des Handels      
  16 verspreche. - Im achten fand der nun gut eingegraste, vom Volk bestätigte      
  17 Regierungserbe es selbst mit Einwilligung des Volks gerathener,      
  18 das bis dahin gebräuchliche Primogeniturrecht abzuschaffen; denn diesem      
  19 müsse es doch einleuchten: daß der Erstgeborne darum doch nicht zugleich      
  20 der Weisestgeborne sei. - Im neunten würde sich das Volk doch bei      
  21 der Errichtung gewisser im Personal wechselnden Landescollegien besser,      
  22 als bei der Ansetzung der Regierung mit alten, bleibenden Räthen, die      
  23 zuletzt gemeiniglich den Despoten spielen, und glücklicher finden; des      
  24 vorgeschlagenen Erbpastors nicht zu gedenken: als wodurch sich die      
  25 Obscurantenzunft der Geistlichen verewigen müßte. - Im zehnten      
  26 wie im eilften, hieß es, ist die Anekelung der Mißheurathen eine Grille      
  27 der alten Lehnsverfassung zum Nachtheil der durch die Natur geadelten,      
  28 und es ist vielmehr ein Beweis der Aufkeimung edler Gefühle im Volk,      
  29 wenn es - wie bei den Fortschritten in der Aufklärung unausbleiblich      
  30 ist - Talent und gute Denkungsart über die Musterrolle des anerbenden      
  31 Ranges wegsetzt; - - so wie im zwölften man zwar die      
  32 Gutmüthigkeit der alten Tante, dem jungen, unmündigen, zum künftigen      
  33 Herzog muthmaßlich bestimmten Kinde, ehe es noch versteht, was das      
  34 sagen wolle, belächeln wird; es aber zum Staatsprincip zu machen, ungereimte      
  35 Zumuthung sein würde. Und so verwandlen sich des Volks      
  36 Launen, wenn es beschließen darf, sich selbst einen erblichen Gouverneur      
  37 zu geben, der doch selbst noch Unterthan bleibt, in Mißgestaltungen, die      
           
     

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