Kant: AA VIII, Über den Gemeinspruch Das ... , Seite 279

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Gesetzes machen; ja sogar, so viel ihm möglich ist, sich bewußt      
  02 zu werden suchen, daß sich keine von jener hergeleitete Triebfeder      
  03 in die Pflichtbestimmung unbemerkt mit einmische: welches dadurch bewirkt      
  04 wird, daß man die Pflicht lieber mit Aufopferungen verbunden vorstellt,      
  05 welche ihre Beobachtung (die Tugend) kostet, als mit den Vortheilen, die      
  06 sie uns einbringt: um das Pflichtgebot in seinem ganzen, unbedingten Gehorsam      
  07 fordernden, sich selbst genugsamen und keines andern Einflusses      
  08 bedürftigen Ansehen sich vorstellig zu machen.      
           
  09 a. Diesen meinen Satz drückt Hr. Garve nun so aus: " ich hätte behauptet,      
  10 daß die Beobachtung des moralischen Gesetzes ganz ohne Rücksicht      
  11 auf Glückseligkeit der einzige Endzweck für den Menschen sei, da      
  12 sie als der einzige Zweck des Schöpfers angesehen werden müsse". (Nach      
  13 meiner Theorie ist weder die Moralität des Menschen für sich, noch die      
  14 Glückseligkeit für sich allein, sondern das höchste in der Welt mögliche      
  15 Gut, welches in der Vereinigung und Zusammenstimmung beider besteht,      
  16 der einzige Zweck des Schöpfers.)      
           
  17 B. Ich hatte ferner bemerkt, daß dieser Begriff von Pflicht keinen      
  18 besondern Zweck zum Grunde zu legen nöthig habe, vielmehr einen andern      
  19 Zweck für den Willen des Menschen herbei führe, nämlich: auf das      
  20 höchste in der Welt mögliche Gut (die im Weltganzen mit der reinsten      
  21 Sittlichkeit auch verbundene allgemeine, jener gemäße Glückseligkeit) nach      
  22 allem Vermögen hinzuwirken: welches, da es zwar von einer, aber nicht      
  23 von beiden Seiten zusammengenommen, in unserer Gewalt ist, der Vernunft      
  24 den Glauben an einen moralischen Weltherrscher und an ein künftiges      
  25 Leben in praktischer Absicht abnöthigt. Nicht, als ob nur unter      
  26 der Voraussetzung beider der allgemeine Pflichtbegriff allererst "Halt und      
  27 Festigkeit," d. i. einen sicheren Grund und die erforderliche Stärke einer      
  28 Triebfeder, sondern damit er nur an jenem Ideal der reinen Vernunft      
  29 auch ein Object bekomme*). Denn an sich ist Pflicht nichts anders, als      
           
    *) Das Bedürfniß, ein höchstes auch durch unsere Mitwirkung mögliches Gut in der Welt als den Endzweck aller Dinge anzunehmen, ist nicht ein Bedürfniß aus Mangel an moralischen Triebfedern, sondern an äußeren Verhältnissen, in denen allein diesen Triebfedern gemäß ein Object als Zweck an sich selbst (als moralischer Endzweck) hervorgebracht werden kann. Denn ohne allen Zweck kann kein Wille sein; obgleich man, wenn es bloß auf gesetzliche Nöthigung der Handlungen ankommt, von ihm abstrahiren muß und das Gesetz allein den Bestimmungsgrund desselben ausmacht. Aber nicht jeder Zweck ist moralisch (z. B. [Seitenumbruch] nicht der der eigenen Glückseligkeit), sondern dieser muß uneigennützig sein; und das Bedürfniß eines durch reine Vernunft aufgegebenen, das Ganze aller Zwecke unter einem Princip befassenden Endzwecks (eine Welt als das höchste auch durch unsere Mitwirkung mögliche Gut) ist ein Bedürfniß des sich noch über die Beobachtung der formalen Gesetze zu Hervorbringung eines Objects (das höchste Gut) erweiternden uneigennützigen Willens. - Dieses ist eine Willensbestimmung von besonderer Art, nämlich durch die Idee des Ganzen aller Zwecke, wo zum Grunde gelegt wird: daß, wenn wir zu Dingen in der Welt in gewissen moralischen Verhältnissen stehen, wir allerwärts dem moralischen Gesetz gehorchen müssen; und über das noch die Pflicht hinzukommt, nach allem Vermögen es zu bewirken, daß ein solches Verhältniß (eine Welt, den sittlichen höchsten Zwecken angemessen) existire. Hiebei denkt sich der Mensch nach der Analogie mit der Gottheit, welche, obzwar subjectiv keines äußeren Dinges bedürftig, gleichwohl nicht gedacht werden kann, daß sie sich in sich selbst verschlösse, sondern das höchste Gut außer sich hervorzubringen selbst durch das Bewußtsein ihrer Allgenugsamkeit bestimmt sei: welche Nothwendigkeit (die beim Menschen Pflicht ist) am höchsten Wesen von uns nicht anders als moralisches Bedürfniß vorgestellt werden kann. Beim Menschen ist daher die Triebfeder, welche in der Idee des höchsten durch seine Mitwirkung in der Welt möglichen Guts liegt, auch nicht die eigene dabei beabsichtigte Glückseligkeit, sondern nur diese Idee als Zweck an sich selbst, mithin ihre Verfolgung als Pflicht. Denn sie enthält nicht Aussicht in Glückseligkeit schlechthin, sondern nur einer Proportion zwischen ihr und der Würdigkeit des Subjects, welches es auch sei. Eine Willensbestimmung aber, die sich selbst und ihre Absicht, zu einem solchen Ganzen zu gehören, auf diese Bedingung einschränkt, ist nicht eigennützig.      
           
     

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