Kant: AA VIII, Über eine Entdeckung, nach ... , Seite 190

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
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Erster Abschnitt.

     
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Über die objective Realität derjenigen Begriffe, denen keine correspondirende

     
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sinnliche Anschauung gegeben werden kann,

     
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nach Herrn Eberhard.

     
           
  05 Zu dieser Unternehmung schreitet Herr Eberhard S. 157 - 158 mit      
  06 einer Feierlichkeit, die der Wichtigkeit derselben angemessen ist: spricht      
  07 von seinen langen, von aller Vorliebe freien Bemühungen um eine Wissenschaft      
  08 (die Metaphysik), die er als ein Reich betrachtet, von welchem, wenn      
  09 es Noth thäte, ein beträchtliches Stück könne verlassen werden und doch      
  10 immer noch ein weit beträchtlicheres Land übrig bleiben würde; spricht von      
  11 Blumen und Früchten, die die unbestrittenen fruchtbaren Felder der Ontologie      
  12 verheißen*), und muntert auf, auch in Ansehung der bestrittenen,      
  13 der Kosmologie, die Hände nicht sinken zu lassen; denn, sagt er, "wir können      
  14 an ihrer Erweiterung immer fortarbeiten, wir können sie immer mit neuen      
  15 Wahrheiten zu bereichern suchen, ohne uns auf die transscendentale      
  16 Gültigkeit dieser Wahrheiten (das soll hier so viel bedeuten, als die      
  17 objective Realität ihrer Begriffe) vor der Hand einzulassen", und nun      
  18 setzt er hinzu: "Auf diese Art haben selbst die Mathematiker die Zeichnung      
  19 ganzer Wissenschaften vollendet, ohne von der Realität des Gegenstandes      
  20 derselben mit einem Worte Erwähnung zu thun." Er      
  21 will, der Leser solle hierauf ja recht aufmerksam sein, indem er sagt: "das      
  22 läßt sich mit einem merkwürdigen Beispiele belegen, mit einem Beispiele,      
  23 das zu treffend und zu lehrreich ist, als daß ich es nicht sollte hier anführen      
  24 dürfen." Ja wohl lehrreich; denn niemals ist wohl ein treffenderes      
  25 Beispiel zur Warnung gegeben worden, sich ja nicht auf Beweisgründe aus      
           
    *) Das sind aber gerade diejenigen, deren Begriffe und Grundsätze, als Ansprüche auf eine Erkenntniß der Dinge überhaupt, bestritten und auf das sehr verengte Feld der Gegenstände möglicher Erfahrung eingeschränkt worden. Sich nun vor der Hand auf die den titulum possessionis betreffende Frage nicht einlassen zu wollen, verräth auf der Stelle einen Kunstgriff, dem Richter den eigentlichen Punkt des Streits aus den Augen zu rücken.      
           
     

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