Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 488 |
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| 01 | aller Grenzen der rein=philosophischen Ethik hinaus, und das dient zur | ||||||
| 02 | Rechtfertigung des Verfassers des Gegenwärtigen, daß er zur Vollständigkeit | ||||||
| 03 | derselben nicht, wie es sonst wohl gewöhnlich war, die Religion, in | ||||||
| 04 | jenem Sinne gedacht, in die Ethik mit hinein gezogen hat. | ||||||
| 05 | Es kann zwar von einer "Religion innerhalb den Grenzen der | ||||||
| 06 | bloßen Vernunft," die aber nicht aus bloßer Vernunft abgeleitet, sondern | ||||||
| 07 | zugleich auf Geschichts= und Offenbarungslehren gegründet ist und die | ||||||
| 08 | nur die Übereinstimmung der reinen praktischen Vernunft mit denselben | ||||||
| 09 | (daß sie jener nicht widerstreite) enthält, die Rede sein. Aber alsdann | ||||||
| 10 | ist sie auch nicht reine, sondern auf eine vorliegende Geschichte angewandte | ||||||
| 11 | Religionslehre, für welche in einer Ethik, als reiner praktischen | ||||||
| 12 | Philosophie, kein Platz ist. | ||||||
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| 14 | Alle moralische Verhältnisse vernünftiger Wesen, welche ein | ||||||
| 15 | Princip der Übereinstimmung des Willens des einen mit dem des | ||||||
| 16 | anderen enthalten, lassen sich auf Liebe und Achtung zurückführen | ||||||
| 17 | und, sofern dies Princip praktisch ist, der Bestimmungsgrund des | ||||||
| 18 | Willens in Ansehung der ersteren auf den Zweck, in Ansehung des | ||||||
| 19 | zweiten auf das Recht des Anderen. - Ist eines dieser Wesen ein | ||||||
| 20 | solches, was lauter Rechte und keine Pflichten gegen das andere hat | ||||||
| 21 | (Gott), hat mithin das andere gegen das erstere lauter Pflichten und | ||||||
| 22 | keine Rechte, so ist das Princip des moralischen Verhältnisses zwischen | ||||||
| 23 | ihnen transscendent (dagegen das der Menschen gegen Menschen, | ||||||
| 24 | deren Wille gegen einander wechselseitig einschränkend ist, ein | ||||||
| 25 | immanentes Princip hat). | ||||||
| 26 | Den göttlichen Zweck in Ansehung des menschlichen Geschlechts | ||||||
| 27 | (dessen Schöpfung und Leitung) kann man sich nicht anders denken, | ||||||
| 28 | als nur aus Liebe, d. i. daß er die Glückseligkeit der Menschen | ||||||
| 29 | sei. Das Princip des Willens Gottes aber in Ansehung der schuldigen | ||||||
| 30 | Achtung (Ehrfurcht), welche die Wirkung der ersteren einschränkt, | ||||||
| 31 | d. i. des göttlichen Rechts, kann kein anderes sein als das | ||||||
| 32 | der Gerechtigkeit. Man könnte sich (nach Menschenart) auch so | ||||||
| 33 | ausdrücken: Gott hat vernünftige Wesen erschaffen, gleichsam aus | ||||||
| 34 | dem Bedürfnisse etwas außer sich zu haben, was er lieben könne, | ||||||
| 35 | oder auch von dem er geliebt werde. | ||||||
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