Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 142

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 (weil er in seinem Regiment diese dreifache Qualität gemeiniglich nicht      
  02 von einander absondert, sondern sie oft vermischt oder verwechselt) in einen      
  03 anthropomorphistischen Frohnglauben auszuarten.      
           
  04 Wenn aber eben dieser Glaube (an eine göttliche Dreieinigkeit) nicht      
  05 bloß als Vorstellung einer praktischen Idee, sondern als ein solcher, der      
  06 das, was Gott an sich selbst sei, vorstellen solle, betrachtet würde, so würde      
  07 er ein alle menschlichen Begriffe übersteigendes, mithin einer Offenbarung      
  08 für die menschliche Fassungskraft unfähiges Geheimniß sein und als ein      
  09 solches in diesem Betracht angekündigt werden können. Der Glaube an      
  10 dasselbe als Erweiterung der theoretischen Erkenntniß von der göttlichen      
  11 Natur würde nur das Bekenntniß zu einem den Menschen ganz unverständlichen      
  12 und, wenn sie es zu verstehen meinen, anthropomorphistischen      
  13 Symbol eines Kirchenglaubens sein, wodurch für die sittliche Besserung      
  14 nicht das mindeste ausgerichtet würde. - Nur das, was man zwar in      
  15 praktischer Beziehung ganz wohl verstehen und einsehen kann, was aber      
  16 in theoretischer Absicht (zur Bestimmung der Natur des Objects an sich)      
  17 alle unsre Begriffe übersteigt, ist Geheimniß (in einer Beziehung) und      
  18 kann doch (in einer andern) geoffenbart werden. Von der letztern Art ist      
  19 das obenbenannte, welches man in drei uns durch unsre eigne Vernunft      
  20 geoffenbarte Geheimnisse eintheilen kann:      
           
  21 1. Das der Berufung (der Menschen als Bürger zu einem ethischen      
  22 Staat). - Wir können uns die allgemeine unbedingte Unterwerfung      
  23 des Menschen unter die göttliche Gesetzgebung nicht anders denken,      
  24 als sofern wir uns zugleich als seine Geschöpfe ansehen; eben so wie      
  25 Gott nur darum als Urheber aller Naturgesetze angesehen werden kann,      
  26 weil er der Schöpfer der Naturdinge ist. Es ist aber für unsere Vernunft      
  27 schlechterdings unbegreiflich, wie Wesen zum freien Gebrauch ihrer Kräfte      
  28 erschaffen sein sollen: weil wir nach dem Princip der Causalität einem      
  29 Wesen, das als hervorgebracht angenommen wird, keinen andern innern      
  30 Grund seiner Handlungen beilegen können als denjenigen, welchen die      
  31 hervorbringende Ursache in dasselbe gelegt hat, durch welchen (mithin      
  32 durch eine äußere Ursache) dann auch jede Handlung desselben bestimmt,      
  33 mithin dieses Wesen selbst nicht frei sein würde. Also läßt sich die göttliche,      
  34 heilige, mithin bloß freie Wesen angehende Gesetzgebung mit dem      
  35 Begriffe einer Schöpfung derselben durch unsere Vernunfteinsicht nicht      
  36 vereinbaren, sondern man muß jene schon als existirende freie Wesen betrachten,      
  37 welche nicht durch ihre Naturabhängigkeit vermöge ihrer Schöpfung,      
           
     

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