Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 303 |
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| 01 | Die Principien a priori der Möglichkeit der Erfahrung der Handlung | ||||||
| 02 | nach Freyheitsgesetzen | ||||||
| 03 | Weil in Ansehung eines Gegenstandes außer mir der Wille eines | ||||||
| 04 | andern auch Freyheit hat so ist keine möglichkeit Einstimmung mit demselben | ||||||
| 05 | nach Freyheitsgesetzen zu erwerben als durch das Princip des | ||||||
| 06 | vereinigten Willens. Dieses ist die Vereinigung des Willens zur äußern | ||||||
| 07 | Freyheit selbst und zum Gebrauch aller brauchbaren Gegenstände. Diese | ||||||
| 08 | Vereinigung der Willkühr ist a priori nothwendig als Mittel zu der Absicht | ||||||
| 09 | das Vermögen des Gebrauchs der Objecte der Willkühr mit der Freyheit | ||||||
| 10 | der letzteren zu vereinigen. - Alles in der Welt ist der freyen Willkühr | ||||||
| 11 | unterworfen und alle Handlung ist unrecht deren Maxime das brauchbare | ||||||
| 12 | außer allen Gebrauch setzen würde. | ||||||
| 13 | Die Willkühr (weil in ihrem Begriffe schon der Gegenstand als in der | ||||||
| 14 | Gewalt des Subjects befindlich betrachtet wird) hat keine andere Grenzen | ||||||
| 15 | als das Gesetz der äußeren Freyheit von jedermann. In ihrer Gewalt | ||||||
| 16 | aber wird alles betrachtet was des Besitzes fähig ist ohne Bedingung und | ||||||
| 17 | Einschränkung des Raumes und der Zeit als intellectuelle Willkühr. | ||||||
| 18 | Daher intellectueller Besitz im Gegensatz des körperlichen. | ||||||
| 19 | In der Anwendung kommt alles auf die Frage an: wie ist ein Besitz | ||||||
| 20 | eines Gegenstandes der von mir durch Raum und Zeit und durch Freyheit | ||||||
| 21 | als einer Person getrennt ist möglich? Denn bin ich im Besitz so ist mein | ||||||
| 22 | Recht analytisch gegründet durch die Einheit der Willkühr in Beziehung | ||||||
| 23 | auf Sachen überhaupt. | ||||||
| 24 | Res vacua ist diejenige in deren Besitz niemand ist, Res nullius die | ||||||
| 25 | Keines Eigenthum ist Der Grundsatz nach dem alles res vacua bleiben | ||||||
| 26 | würde ob es zwar irgend Jemandes Eigenthum nach Vernunftgründen | ||||||
| 27 | ist ist rechtswiedrig | ||||||
| 28 | Der Besitz der mit dem Mein und Dein identisch ist, ist angebohren | ||||||
| 29 | und analytisch der als Bedingung vor demselben vorhergehen muß ist | ||||||
| 30 | erworben und das Mein und Dein synthetisch. | ||||||
| 31 | Wenn ich sage ich thue jemand nicht unrecht wenn ich ihn von | ||||||
| 32 | einem Stück Acker mit Gewalt abhalte oder davon wegjage welches ich | ||||||
| 33 | eingenommen habe so bedeutet das nicht so viel als ich habe hierinn ein | ||||||
| 24 | Recht sondern der andre hat keines darauf und ich bin eher im Besitz | ||||||
| 35 | gewesen. Dies will so viel sagen als es existirt noch kein äußeres Recht | ||||||
| 36 | welches jedem das seinige bestimme und erhalte allein ich habe doch die | ||||||
| 37 | erste Handlung zum Mein in Ansehung dieser Sache ausgeübt wodurch | ||||||
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