Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 465 |
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| 01 | theils die Kräfte des einen durch den anderen erschöpft theils auch durch | ||||||
| 02 | Schwängerung der weiblichen Hälfte dieses menschlichen Körpers Geburtsleiden | ||||||
| 03 | und selbst der Tod verursacht und eine Person also verbraucht | ||||||
| 04 | wird welches ein Verhältnis derselben gleich als gegen eine | ||||||
| 05 | Sache anzeigt. Die beyderseitige einander zu leistende Hülfe gehört | ||||||
| 06 | gar nicht nothwendig zu der Gründung einer Ehe. Denn ein Theil wie | ||||||
| 07 | das beim weiblichen oft der Fall ist, kann wenn er reich gnug ist den | ||||||
| 08 | Mann gar wohl aller übrigen Beschwerden des Hauswesens überheben | ||||||
| 09 | und sich dazu anderer bedienen, die sammt dem Manne nur genießen | ||||||
| 10 | und keinen Beystand von diesem in Ansehen des häuslichen Wohlseyns | ||||||
| 11 | erleiden dürfen. | ||||||
| 12 | Die erste Art der Erwerbung einer Person war die von einer solchen, | ||||||
| 13 | die vorher schon da war nun aber von ihr in einer anderen ihren Besitz | ||||||
| 14 | gebracht und so zu dem Seinen derselben gemacht wird. Nun ist die | ||||||
| 15 | zweyte diejenige wodurch ein Mensch durch den physischen Act eines | ||||||
| 16 | Paares einen anderen Menschen hervorgebracht und von diesen Urhebern | ||||||
| 17 | ihres Daseyns zu dem Seinen dieses Paars gemacht wird. — Dieser Act | ||||||
| 18 | der Zeugung führt zugleich die Verbindlichkeit der Zeugenden das Kind | ||||||
| 19 | am Leben zu erhalten (infantem tollere) somit auch zu einer glücklichen | ||||||
| 20 | Fortsetzung seines Daseyns so lange dieses dazu unvermögend ist zu | ||||||
| 21 | helfen. Diese Erwerbung braucht nicht als Gewinn (lucrum) der zeugenden | ||||||
| 22 | beurtheilt zu werden: es mag seyn daß der Gast sehr unwillkommen | ||||||
| 23 | kommt, so daß eigentlich dadurch von den Eltern kein Erwerb gemacht | ||||||
| 24 | wird so gehört das Kind doch zu dem Seinen des zeugenden Theils und | ||||||
| 25 | es ist also Pflicht gegen ein vernünftiges Geschopf es im Daseyn und frohen | ||||||
| 26 | Genuß desselben zu erhalten. Hier ist also wiederum ein auf dingliche | ||||||
| 27 | Art persönliches Recht was Eltern an einem von ihnen erzeugten Kinde | ||||||
| 28 | haben, und das ihnen vermöge ihrer Pflicht zukommt. — Das Befremdliche | ||||||
| 29 | ist hiebey daß ich hier ein Recht gegen eine Person gleich als | ||||||
| 30 | in einer Sache habe. | ||||||
| 01 auch durch durch g.Z., erst: vermittelst der | |||||||
| 02 der v.a. des weiblichen δ Th | |||||||
| 04 welches δ keiner ander gleich g.Z. als gegen eine v.a. als zu einer | |||||||
| 05 Die erst: Das | |||||||
| 07-08 den Mann? dem Manne? | |||||||
| 08 des δ V | |||||||
| 09 anderer dahinter unleserliches Wort. | |||||||
| 11 erleiden? aufbieten? Das Folgende rechts daneben unter dem letzten Absatz der Rezension. | |||||||
| 12 erste g.Z., erst: zweyte war g.Z., erst: ist | |||||||
| 13 von ihr g.Z. | |||||||
| 14 so g.Z. derselben δ ge | |||||||
| 15 ein Mensch v.a. eine Person durch den v.a. durch einen | |||||||
| 15-16 eines — Menschen g.Z. | |||||||
| 16 von diesen v.a. von den | |||||||
| 17 ihres lies: seines | |||||||
| 19 am Leben g.Z. somit? (abgerieben). | |||||||
| 21 der? des? | |||||||
| 25 Pflicht δ? | |||||||
| 27 als einem statt: an einem | |||||||
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