Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 629 |
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| 01 | Phase ρ--σ. |
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8084. ρ--σ. L Bl. M 22. |
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| 03 | Nachrichten von Geheimnissen sind von Offenbahrungen unterschieden. | ||||||
| 04 | Es ist nicht gnug den Nahmen von dem, was andern offenbart ist, zu | ||||||
| 05 | wissen und die Bedeutung davon nicht zu kennen. Geheimniß der Menschwerdung, | ||||||
| 06 | der Dreyeinigkeit, der Versöhnung mit Gott. Geheimniß ist | ||||||
| 07 | das was im theoretischen Verstande: was man nicht wissen kann, im practischen: | ||||||
| 08 | was nöthig ist zu verbergen. Esoterisch und exoterisch. | ||||||
8085. ρ--σ. L Bl. M 22. |
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| 10 | Aus der Heiligkeit des Gesetzgebers fließt: daß die Gebote keine | ||||||
| 11 | Milderung in Betracht der Neigungen und Leidenschaften der Menschen | ||||||
| 12 | erleiden; aus der Gerechtigkeit des Richters: daß die Verurtheilung nach | ||||||
| 13 | diesem Gesetz, nicht nach Güte, sondern Gerechtigkeit, d. i. nach Würdigkeit | ||||||
| 14 | geschehe, daß also alles Bitten um Gunst und Verzeihung umsonst sey und | ||||||
| 15 | daß nur der aufrichtige und aus der Moralitaet entspringende Wunsch, | ||||||
| 16 | des göttlichen Beystandes würdig zu seyn, die Güte der Vollendung unsrer | ||||||
| 17 | Heiligkeit und dadurch der Gerechtigkeit erwerben könne. Es ist also | ||||||
| 18 | nicht unsre eigene Gerechtigkeit, sondern fremdes Verdienst, was zu unsrer | ||||||
| 19 | Seeligkeit erfodert wird. | ||||||
8086. ρ--σ? χ? L Bl. Ha 55. |
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| 21 | Es konnte zu gewissen Zeiten nöthig seyn zu wissen, wie Gott die | ||||||
| 22 | Gebrechlichkeit unserer Moralität ergenzete (um den Menschen von abergläubischen | ||||||
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