Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 899

   
         
 

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  01 2. in einer bürgerlichen. Wir sollen werden nach Gesetzen gerichtet,    
  02 die wir nicht alle kennen können, und nach Büchern, die wir nicht    
  03 verstehen würden. Unsere Freyheit und Eigenthum ist in de unter der    
  04 Wilkühr derjenigen Macht, die doch nur darum da ist, um die Freyheit zu    
  05 erhalten und sie nur durchs Gesetz einstimig zu machen. Wir sind dadurch    
  06 so unmündig geworden, daß, wenn dieser Zwang auch aufhörete, wir uns    
  07 doch selbst nicht regiren könten.    
         
  08 3. in einer frommen Unmündigkeit. Andere, welche die Sprache    
  09 der heiligen Urkunden verstehen, sagen uns, was wir glauben sollen; wir    
  10 selbst haben kein Urtheil. An die Stelle des natürlichen Gewissens tritt    
  11 ein künstliches, welches sich nach der sententz der Gelehrten richtet. und an    
  12 die Stelle der Sitten und Tugend treten observanzen.    
         
  13 Die Bedingung einer allgemeinen Verbesserung ist Freyheit der    
  14 Erziehung, bürgerliche Freyheit und Religionsfreyheit, aber noch sind wir    
  15 ihrer nicht susceptibel.    
         
     

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