Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 897 |
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| 01 | ist und sie auf principien des allgemeinen Besten gründet. Also | |||||||
| 02 | bricht ab. | |||||||
| 03 | (g personliche. bürgerliche. cosmopolitische. ) | |||||||
| 04 | 1. Die größte Geschiklichkeit. 2. Die größte Gesetzmäßige Freyheit | |||||||
| 05 | (Freyheit und Gleichheit). 3. Die großte Sittlichkeit. | |||||||
| 06 | (a. Betrift das Talent) 1. Cultivirt. 2. Civilisirt. 3. Moralisirt. | |||||||
| 07 | Wie steht es jetzt? a. im hohen Grade cultivirt, b. nur auf die Hälfte | |||||||
| 08 | civilisirt, c, beynahe gar nicht (im Ganzen) moralisirt. | |||||||
| 09 | 1. Unsere Cultur ist (g ohne Plan ) nur noch durch den Luxus belebt | |||||||
| 10 | (g Luxus in Wissenschaften; man lernet alles unter einander ), und nicht | |||||||
| 11 | durch den Zwek des allgemeinen Besten nach einem Plane. Daher vermehren | |||||||
| 12 | sich die Bedürfnisse, die Sorgen, die Arbeit, Ungleichheit und | |||||||
| 13 | Mühseeligkeit. 2. Unsere Civilisirung ist (g erzwungen: eine Wirkung | |||||||
| 14 | des Zwanges, nicht der Denkungsart ) noch weit von der Vollkommenheit | |||||||
| 15 | des Bürgers, d. i. der wahren Freyheit und Gleichheit unter weisen | |||||||
| 16 | Gesetzen, entfernt. Wir sind verfeinert und geschliffen, aber nicht bürgerlich | |||||||
| 17 | gesinnet (g civilisirt ). Der Mensch war nicht wie (Schaafe) das Hausvieh | |||||||
| 18 | dazu bestimmt, daß er zu eine Heerde, sondern wie die Biene, daß | |||||||
| 19 | er einen Stock ausmache. Hier aber hat die Natur den Plan gemacht, | |||||||
| 20 | dort sollen wir ihn selbst erfinden. Bis daher hat die bürgerliche | |||||||
| 21 | Einrichtung mehr vom Zufall und dem Willen Des stärkeren als | |||||||
| 22 | der Vernunft und Freyheit abgehangen (g England ). 3. Wir haben | |||||||
| 23 | sitten ohne Tugend, Geselligkeit statt Rechtschaffenheit und Eitelkeit | |||||||
| 24 | statt Ehrliebe. Der Beweis davon ist, daß das Laster, selbst wenn es | |||||||
| 25 | scandal ist, dennoch sich dreust in unsere Gesellschaft wagen darf und | |||||||
| 26 | von uns nicht gemieden wird, wenn nur keine öffentliche Schande drauf | |||||||
| 27 | haftet. | |||||||
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