Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 787 |
||||||||
Zeile:
|
Text:
|
Verknüpfungen:
|
|
|||||
| 01 | muß aber doch ein anderer Wille seyn. Daher muß er mit unserem Willen | |||||||
| 02 | in Einheit gebracht werden. Dieser vereinigte Wille ist der Wille des | |||||||
| 03 | Oberherrn. Der Oberherr muß niemals über einen Theil befehlen, sonst | |||||||
| 04 | komt er mit ihm in einen Streit über Recht, sondern nur über das Ganze | |||||||
| 05 | als Ganzes nach allgemeinen Gesetzen. | |||||||
| 06 | Weil Gewaltthatigkeiten die bürgerliche Gesells Verfassung, woraus | |||||||
| 07 | alles gute entspringen soll, nothwendig machen, aber sie zugleich angreifen | |||||||
| 08 | und Verhindern: so kan die Geschichte als der Verlauf der Verschiedenen | |||||||
| 09 | Wirkungen und Gegenwirkungen der licentz und des Zwanges und die | |||||||
| 10 | Fortschreitung (g des Systems ) der Freyheit unter Gesetzen angesehen und | |||||||
| 11 | vorgetragen werden, imgleichen als de ein Wiederstreit der Eroberungssucht | |||||||
| 12 | und des Staatsgleichgewichts. Wie hiemit Religion, Sitten, (g Gebräuche ) | |||||||
| 13 | und Wissenschaften als ursachen und Landes-, Städtische- und | |||||||
| 14 | Handlungs-industrie als Wirkungen zusammengehangen haben. | |||||||
| 15 | Unter den Grichen viel kleine Staaten von einer gar nicht auf philosophie | |||||||
| 16 | einfließenden religion, aber von verschiedener regirungsart, wo | |||||||
| 17 | das Volk allerwerts einen Antheil an der regirung hatte. Streit zwischen | |||||||
| 18 | dem Volk und der Oberherrschaft. demagogen. Rechtslehre, Redner und | |||||||
| 19 | sophisten. Das Volk durfte immer selber von seinem Zustande urtheilen. | |||||||
| 20 | Italien in kleine Staaten anfangs eingetheilt. Adel und Volk. Keine | |||||||
| 21 | Nachrichten von anderen Staaten, darin die plumpste Regirungsart, wo | |||||||
| 22 | das Volk ganz passiv war. barbaren. König, Bascha, vezir. Cadileskier. | |||||||
| 23 | Mufti. reihe der Historienschreiber mit der Erweiterung der Macht von | |||||||
| 24 | Grichenland und Rom. | |||||||
| [ Seite 786 ] [ Seite 788 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
||||||||