Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 756 |
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| 1494. σ? (χ?) L Bl. Ha 26. |
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| 02 | S. I: | |||||||
| 03 | (s Characteristik: 1. der Person, 2. Geschlechts &c &c. Die Person | |||||||
| 04 | wird bezeichnet durch das Eigenthümliche ihres talents, temperaments | |||||||
| 05 | und Characters. Marktpreis &c &c. ) | |||||||
| 06 | Charakter ist das, wodurch ein Gegenstand kennbar ist und was | |||||||
| 07 | den Begrif bestimt, wovor man ihn iederzeit zu nehmen hat. | |||||||
| 08 | Der Charakter eines Menschen ist das, was das Urtheil eines | |||||||
| 09 | Menschen von einem über einen Menschen und, was man von ihm | |||||||
| 10 | (g iederzeit ) gewärtigen und worauf man bey ihm rechnen kan, sicher | |||||||
| 11 | macht. (Der Moralische Charakter ist) We Launen sind veränderlich, | |||||||
| 12 | Anreizungen der Sinne und Neigungen zufallig. (s habituelle disposition. ) | |||||||
| 13 | Wer in seinen Handlungen von Eindrüken und Einfällen oder | |||||||
| 14 | Launen (g Sangviniker ) abhängt, hat also keinen Charakter. Denn man | |||||||
| 15 | kan sich auf keine Handlungen von ihm sichere Rechnung machen, noch aus | |||||||
| 16 | seinem Betragen einen bestimten Begrif machen, wessen man sich zu ihm | |||||||
| 17 | zu versehen hat. | |||||||
| 18 | Er kan sich selbst nichts mit sicherheit Zutrauen und seine Entschließungen | |||||||
| 19 | das Versprechen, das er sich selbst thut, muß in seinen eignen | |||||||
| 20 | Augen ohne Zuverläßigkeit seyn. Dagegen ist (s Das gute beym Menschen | |||||||
| 21 | ohne Grundsatze ist ein Gemälde mit Wasserfarben. ) Ein Mensch vom | |||||||
| 22 | vesten Vorsatze hat dagegen einen Charakter. Die Festigkeit desselben | |||||||
| 23 | beruht aber auf der Gewalt, welche die von ihm einmal genommene | |||||||
| 24 | Maxime über seine alle Neigungen (g und Anreitzung ) hat. (Er lügt | |||||||
| 25 | nicht, läßt sich nicht mahnen.) Denn der Verstand ist ha Lernt man ihn | |||||||
| 26 | auf dieser Seite kennen, so weiß man ihn, wessen man sich zu ihm versehen | |||||||
| 27 | kan. | |||||||
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