Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 233

   
         
 

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    535.   ω2.   L Bl. Reicke Xb 5.   S. II:
 
   
  02
Von der Methode
   
  03
Vorläufig zu urtheilen.
   
         
  04 Wenn in der Art, ein (g noch ) problematisches Urtheil zu beweisen,    
  05 Methode seyn muß, so wird man auch methodisch (g d. i. nach Principien )    
  06 verfahren müßen, nur allererst was wahr s die Warheit zu suchen. Ein    
  07 solches Urtheil wird ein vorläufiges Urtheil (iudicium praevium)    
  08 heissen können. Ein Bergmann wird, da er weiß, das Metalle vornehmlich    
  09 in Gebirgen anzutreffen sind, nicht blind den blindlings auf gerathe wohl    
  10 kostspielige Bergarbeit anfangen, der Botaniker, um neue Pflanzen, oder    
  11 Astronom, um am Himmel neue Gestirne aufzufinden, nicht auf Gut Glück    
  12 Feld und Wald durchstöbern weil es sich getroffen hat daß man, ein Chemist    
  13 nicht Feu Kohlen und Tiegel aufs zu neuen Mischungen oder Auflösungen    
  14 Verschwenden und, um etwas auszufinden, ohne vor Vorkentnisse zu    
  15 haben, wie er suchen soll. — Einem Arzt ist diese Methode vorläufig zu    
  16 urtheilen noch nothwendiger (eingedenk des Hippocrates Warnung: iudicium    
  17 anceps, experimentum periculosum), und der Jurist bereitet sich    
  18 durchs Formale des Processes zu durch von einem vorläufigen Urtheile    
  19 (iudicium praevium) zum entscheidenden (iudicium determinans) vor.    
         
         
  20

C. Von der Originalität des Erkenntnissvermögens oder dem Genie.

[ entsprechender Abschnitt in:
I. Kant: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, 1798 (AA VII, 224)
]
   
  21

§. 57—59 (V II 224—227).

   
         
  22 Die zu diesen Paragraphen gehörigen Reflexionen sind, um den Zusammenhang von    
  23 Kants aesthetischen Bemerkungen nicht zu zerstören, sämmtlich bei §. 67 — 71 abgedruckt.    
         
     

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