Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 069 |
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| 01 | auch nicht Glaube genannt und als solcher dem Wissen entgegengesetzt | ||||||
| 02 | werden, da er selbst ein Wissen sein kann. Das Fürwahrhalten auf | ||||||
| 03 | ein Zeugniß ist weder dem Grade noch der Art nach vom Fürwahrhalten | ||||||
| 04 | durch eigene Erfahrung unterschieden. | ||||||
| 05 | II) auch keine Objecte des Vernunfterkenntnisses (Erkenntnisses a | ||||||
| 06 | priori), weder des theoretischen, z. B. in der Mathematik und Metaphysik, | ||||||
| 07 | noch des praktischen in der Moral. | ||||||
| 08 | Mathematische Vernunftwahrheiten kann man auf Zeugnisse zwar | ||||||
| 09 | glauben, weil Irrthum hier theils nicht leicht möglich ist, theils auch leicht | ||||||
| 10 | entdeckt werden kann, aber man kann sie auf diese Art doch nicht wissen. | ||||||
| 11 | Philosophische Vernunftwahrheiten lassen sich aber auch nicht einmal glauben, | ||||||
| 12 | sie müssen lediglich gewußt werden; denn Philosophie leidet in sich | ||||||
| 13 | keine bloße Überredung. Und was insbesondre die Gegenstände des praktischen | ||||||
| 14 | Vernunfterkenntnisses in der Moral, die Rechte und Pflichten, | ||||||
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