Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 336 |
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| 01 | gezählt werden. Laune im guten Verstande bedeutet nämlich das Talent, | ||||||
| 02 | sich willkürlich in eine gewisse Gemüthsdisposition versetzen zu können, in | ||||||
| 03 | der alle Dinge ganz anders als gewöhnlich (sogar umgekehrt) und doch | ||||||
| 04 | gewissen Vernunftprincipien in einer solchen Gemüthsstimmung gemäß | ||||||
| 05 | beurtheilt werden. Wer solchen Veränderungen unwillkürlich unterworfen | ||||||
| 06 | ist, ist launisch; wer sie aber willkürlich und zweckmäßig (zum Behuf einer | ||||||
| 07 | lebhaften Darstellung vermittelst eines Lachen erregenden Contrastes) anzunehmen | ||||||
| 08 | vermag, der und sein Vortrag heißt launicht. Diese Manier | ||||||
| 09 | gehört indeß mehr zur angenehmen als schönen Kunst, weil der Gegenstand | ||||||
| 10 | der letztern immer einige Würde an sich zeigen muß und daher einen | ||||||
| 11 | gewissen Ernst in der Darstellung, so wie der Geschmack in der Beurtheilung | ||||||
| 12 | erfordert. | ||||||
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